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Geschenk > 60 EUR an Arbeitnehmer ohne Darstellung auf Brutto-Netto

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letzte Antwort am 18.04.2024 11:32:45 von lohnexperte
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justnkl
Beginner
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Guten Abend,

 

ich habe einen Mandanten (MA), der zu einem persönlichen Anlass einem Arbeitnehmer (AN) ein Geschenk im Wert von mehr als € 60,00 machen möchte. Dass das str.- und sv.-pflichtig ist habe ich bereits herausgefunden und auch eine Möglichkeit das abzurechnen. Problem daran ist, dass es auf der Abrechnung für den AN steht und der Mandant möchte nicht, das AN die Höhe des Geschenks kennt, weshalb der MA das natürlich auch nicht auf der Abrechnung erscheint.

Kann ich das irgendwie unterdrücken?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Justin Enenkel

Steuerfachangestellter

lohnhilfe
Meister
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Es gehört nun mal auf die Abrechnung. Sie können natürlich erst die Abrechnung ohne Geschenk machen, und diese an den AN schicken, und danach dann die Abrechnung mit Geschenk erstellen. Im nächsten Monat sieht ein findiges Auge natürlich, dass das kumulierte Gesamtbrutto unten links höher ist als aufgrund der ausgehändigten Abrechnung zu erwarten wäre, aber welcher normale AN sieht das?

 

Wenn Sie die Abrechnungen allerdings über AN Online bereitstellen, ist der Schritt nicht möglich.

LG
VM
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pogo
Meister
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Eine andere "Alternative" wäre die Pauschalversteuerung über die Nebenbuchführung (so heißt es bei LODAS) zu machen und den Rentenversicherungsprüfer die Nachverbeitragung inkl. Säumniszuschläge berechnen zu lassen. 🤑

 

Ich würde es dem Mandanten eher ausreden. Im Zweifel ist der AN doch nicht doof und kann den Wert auch googlen.

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

 

ich würde mich aufgrund dieses Wunsches nicht verbiegen und "gegen geltendes Recht verstoßen". 😉

 

Lohnbuchhalter erstellen eine dem § 108 Abs. 3 Gewerbeordnung entsprechende Entgeltbescheinigung. Und ein Sachbezug nach § 37 b EStG gehört gem. § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung nun einmal zwingend mit zum auszuweisenden Bruttoarbeitsentgelt.

 

Vielleicht hilft diese zu tiefst sachliche Argumentation ggü. dem Mandanten?! 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 18.04.2024 11:32:45 von lohnexperte
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