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Geschäftsführer

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letzte Antwort am 23.04.2023 08:09:22 von seprof
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Alex3
Beginner
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Nachricht 1 von 6
368 Mal angesehen

Hallo Leute, ich brauche Hilfe🙄. Mein Mandant ist ein Geschäftsführer . Er ist privat versichert und Hat eine KFZ- Nutzung aber bezieht kein Gehalt. Er ist regelmäßig monatlich berechnet und er ziehen Monat für Monat ein Minus wegen KFZ-Nutzung.

 

Er möchte nun, dass ich die Gehaltsberechnung für 2023 und möglichst 2022 storniere (lösche).

 

Frage-  Ist es überhaupt möglich, bereits berechnete Gehälter zu stornieren, ohne Nachberechnungen und kann es so eingestellt werden, dass er nicht monatlich berechnet wird, wenn man bedenkt, dass er kein Gehalt erhält?

Bitte Hilfe....

 

 

@Sabine_Enachescu, Beitrag zu Personalwirtschaft verschoben und der Kategorie Allgemein zugeordnet

Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
278 Mal angesehen

Ich würde das verweigern. Natürlich mit meinem Chef besprechen. 
es wird bei einem GF doch auch ein Beschluss vorliegen und kein Verzicht. Will der das nachträglich vereinbaren? 

Ohne nachberechnung geht das schon mal überhaupt nicht. Die Lohnsteuer müsste ja auch zurückgerechnet werden. Und die Lohnsteuerbescheinigung 22 darf nicht mehr angefasst werden. 

deusex
Allwissender
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Nachricht 3 von 6
268 Mal angesehen

Kein Kommentar 😳

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Alex3
Beginner
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Nachricht 4 von 6
260 Mal angesehen

Hallo und vielen Dank😊 Ich mache es nicht. Er hat oft komische Förderungen....🤯

bodensee
Allwissender
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246 Mal angesehen

Wer hat keine Wünsche 😂.  Ich habe manchmal auch einfach den Wunsch weniger Steuern zu zahlen, ist leider dem Finanzamt egal. 

 

Wir StB müssen die Arbeitgeber steuerrechtlich korrekt beraten, auch wenn es den Wünschen der Mandantschaft zuwider läuft. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
seprof
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
218 Mal angesehen

Aus meiner Sicht ist das kein Lohnthema …

 

Nur nebenbei bemerkt, der Geschäftsführer ist in diesem Fall nicht der Mandant sondern die Kapitalgesellschaft.

 

Nach ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass der GF zu mehr als 50 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

 

Dann geht es hier um die Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung.

 

Alle Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-GF müssen vorab schriftlich getroffen werden. Ist das nicht der Fall, dann kommt es zu einer vGa. 

 

Fakt ist, das am Ende des Tages die Kapitalgesellschaft nicht die Kosten der privaten Nutzung des Fahrzeugs durch den GF als BA tragen kann.

 

Für die weitere Würdigung sollten Sie das dringend mit Ihrem Chef besprechen …

 

Freundliche Grüße 

Sven Ehlers

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 23.04.2023 08:09:22 von seprof
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