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Geschäftsführer (fremder) Lohn und Gehalt (Baulohn) abrechnen

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letzte Antwort am 08.07.2026 15:33:57 von cro
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ASeifert
Beginner
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Hallo,

 

ich habe einen Mitarbeiter, der bisher im Bauhauptgewerbe (Bundesgebiet Ost, außerhalb Berlin) ein ganz "normaler" gewerblicher Arbeitnehmer war.

 

Ab 01.07.2026 wurde er zum Geschäftsführer bestellt. Er verdient unter der JAEG. Ist also weiterhin ganz normal sv-pflichtig. Er ist keine Gesellschafter-Geschäftsführer.

 

Was muss ich bei der Umstellung und Lohn und Gehalt alles beachten? Ich habe dazu leider kein Hilfedokument bei der DATEV gefunden.

 

Diese Punkte habe ich bereits angepasst:

 

- unter Beschäftigung > Tätigkeit: Arbeitnehmertyp: Umstellung auf "Angestellter"

- unter Beschäftigung > Tätigkeit: Tätigkeitsschlüssel: Umstellung auf "Geschäftsführer"

- unter Beschäftigung > Organisationseinheiten: Standardentlohnung: Umstellung auf "Gehalt" (von Stundenlohn)

- unter Arbeitszeiten > Urlaubsanspruch: habe ich die anteiligen 15 Tage für den Zeitraum 01.07.-31.12.2026 eingetragen

- die bisherigen genommen Urlaubstage habe ich in den Bewegungsdaten habe ich mit der Lohnart 8560 und als Minuszahl eingetragen (damit die Urlaubsstatistik auf der Brutto-/Nettoabrechnung stimmt)

- unter Sozialversicherung > Allgemeine SV-Daten > Unfallversicherung habe ich die Stundenermittlung für Mitarbeiter auf "Stunden anhand des Vollarbeiterrichtwertes" (von "Stunden gemäß abgerechneter Lohnarten"

- unter Baulohn > Allgemeine Angaben habe ich ein neues Gültig ab-Datum angelegt und "134-Angestellter" ausgewählt (Hier gibt es ja keine Auswahl "Geschäftsführer")???

 

 

Laut SOKA Bau nehmen ja leitende Angestellte nicht am Sozialkassenverfahren teil: Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende

Wird das mit meinen Einstellungen berücksichtigt? 

Auf der Probe-Abrechnung erscheint die Lohnart 8181 für den ZVK-Beitrag.

 

Zu LODAS steht, das die Mitarbeitervariante gelöscht werden muss, damit der ZVK-Beitrag unterdrückt wird: Bauhauptgewerbe ZVK Geschäftsführer - DATEV-Community - 143607

Ist das in Lohn und Gehalt auch so? Wenn ja, kann ich das ja nicht einfach machen, da ich ja die "Alt-Daten" mit "Gewerblicher Arbeitnehmer (volljährig)" habe. Oder muss ich den Mitarbeiter beenden und dann den Geschäftsführer in einer neuen Mitarbeiternummer abrechnen?

 

Wird die entsprechende Meldung an die SOKA Bau automatisch erstellt? Oder muss sich das über das Online-Portal selbst erledigen?

 

Hat der Geschäftsführer Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld für Angestellte im Baugewerbe in Höhe von EUR 26,00 pro Urlaubstag? Meines Erachtens nicht.

tbehrens
Meister
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@ASeifert  schrieb:

Hat der Geschäftsführer Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld für Angestellte im Baugewerbe in Höhe von EUR 26,00 pro Urlaubstag? Meines Erachtens nicht.


Erstens ist der Tarifvertrag für Angestellte nicht allgemeinverbindlich, also muss der AG sich nur daran halten, wenn beide tarifgebunden oder dieser vertraglich vereinbart wurde, zweitens ist der GF nach § 1 Abs. 3 i. V. m. § 5 Betriebsverfassungsgesetz ausgeschlossen.

 

Zu den anderen Themen kann ich nichts sagen, da ich mit Lodas arbeite.

ASeifert
Beginner
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Über diese Funktion kann man unter Baulohn > Allgemeine Angaben tatsächlich die Zuordnung löschen:

 

ASeifert_0-1783517093418.png

 

In der Probeabrechnung wird dann auch kein ZVK-Beitrag mehr berechnet. 

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cro
Experte
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Diese Punkte habe ich bereits angepasst:

 

- unter Beschäftigung > Tätigkeit: Arbeitnehmertyp: Umstellung auf "Angestellter"

- unter Beschäftigung > Tätigkeit: Tätigkeitsschlüssel: Umstellung auf "Geschäftsführer"

- unter Beschäftigung > Organisationseinheiten: Standardentlohnung: Umstellung auf "Gehalt" (von Stundenlohn)

- unter Arbeitszeiten > Urlaubsanspruch: habe ich die anteiligen 15 Tage für den Zeitraum 01.07.-31.12.2026 eingetragen

- die bisherigen genommen Urlaubstage habe ich in den Bewegungsdaten habe ich mit der Lohnart 8560 und als Minuszahl eingetragen (damit die Urlaubsstatistik auf der Brutto-/Nettoabrechnung stimmt)

- unter Sozialversicherung > Allgemeine SV-Daten > Unfallversicherung habe ich die Stundenermittlung für Mitarbeiter auf "Stunden anhand des Vollarbeiterrichtwertes" (von "Stunden gemäß abgerechneter Lohnarten"

- unter Baulohn > Allgemeine Angaben habe ich ein neues Gültig ab-Datum angelegt und "134-Angestellter" ausgewählt (Hier gibt es ja keine Auswahl "Geschäftsführer")???

 

Nach Ihren Einstellungen würde die Branchenzuordnung Bauhauptgewerbe überprüfen. Oder ist max. der Angestelltenbeitrag fällig?

 

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letzte Antwort am 08.07.2026 15:33:57 von cro
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