Hallo, hier ist bitte Fachwissen gefragt. Der Mitarbeiter möchte krankenversichert sein. Beim Minijob bis 603 Euro ist das ja nicht der Fall. Kann ich z. B. 500 Euro über die individuelle Steuerklasse und indiv krankenkasse abrechnen und ist er damit krankenversichert? Oder gilt das nur AB 603 €., also nur für Midijobs. Müsste er also 604 eur verdienen? Danke
Hallo,
zunächt mal hat die KV nichts bis wenig mit der Steuerkarte zu tun. Auch Minijobs können mit den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ElStam) abgerechnet werden, aber unter derzeit € 603,-- p.M. bleibt es ein Minijob. Einen Verdienst unterhalb der Verdienstgrenze für Minijobs mit individueller KV abzurechnen ist mir jetzt nicht bekannt, aber ich bin auch nicht allwissend.
Er müsste sich also anderweitig versichern sofern er keine entsprechende Absicherung hat oder aber soweit aufstocken, sodass er oder sie sv-pflichtig wird (Midi-Job). Bei einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Kasse könnte m.W. dabei der Verdienst aus dem Minijob bei der Berechnung seiner Beiträge angerechnet werden.
Freiwillige Versicherung bei einem Minijob
Wenn Sie weder über eine Familienversicherung noch über eine andere Erwerbstätigkeit versichert sind, müssen Sie sich freiwillig versichern. Die Höhe des Krankenkassenbeitrags bemisst sich dann an Ihrem Gesamteinkommen und muss komplett von Ihnen übernommen werden.
Quelle:
Zu genaueren Info bitte die Krankenenkasse des Vertrauens befragen.
https://www.knappschaft.de/krankenversicherung/minijobber/minijobber
Gruß, vw
Ja, um grundsätzlich KV zu sein, muss mind. 603,01 € verdient werden. In Hinblick auf den Mindestlohn 2027 (14,60 €) und der Minijob-Grenze von 633 € raten wir gleich ein brutto über 633 € zu vereinbaren. Falls der AG immer Sonderleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zahlt, kann dies mit eingerechnet werden, so dass das lfd. Brutto auch unter 603,01 € sein kann. Wir raten aber nicht dazu, denn es sollte eine klare Abgrenzung zum Minijob definiert sein. Insbesondere, wenn das UG/WG schwankt.
Auch wenn du über ELStAM mit Steuerklasse 1 statt der 2 % Pauschalsteuer abrechnest, ändert das nichts am Sozialversicherungsstatus. Er bleibt Minijobber und damit nicht über den Job krankenversichert.
Die Lösung: Wenn der Mitarbeiter über den Job krankenversichert sein will, muss sein regelmäßiges monatliches Entgelt über 603,00 € liegen. Er müsste also tatsächlich mindestens 603,01 € verdienen.