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Geringfügig Beschäftigte

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letzte Antwort am 11.12.2023 09:11:01 von rschoepe
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Chrissi1712
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Hallo zusammen,

 eine Studentin hat bei einem anderen AG dieses Jahr Januar bis Dezember 450€ also gesamt 5400€ erhalten.

wie viel darf sie dann noch bei meinem AG erhalten ohne dass die Grenze überschritten wird ? Es dürfen ja bis 6240€ verdient werden .

Danke 🙏🏻 

vw
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Nachricht 2 von 8
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@Chrissi1712  schrieb:

Hallo zusammen,

 eine Studentin hat bei einem anderen AG dieses Jahr Januar bis Dezember 450€ also gesamt 5400€ erhalten.

wie viel darf sie dann noch bei meinem AG erhalten ohne dass die Grenze überschritten wird ? Es dürfen ja bis 6240€ verdient werden .

Danke 🙏🏻 


 

Guten Abend,

Als was denn ...

Minijob, Werkstudentin, ...

 Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Chrissi1712
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Als Minijob 

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vw
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Hallo,

das kommt darauf an ..., siehe z.B hier:

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/versicherung-uebergangsbereich/mehrfachbeschaeftigungen-bei-minijobs-2083698

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
dieela
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo,

 

wenn die Studentin bei beiden AG " nur " geringfügig beschäftigt ist dann darf sie natürlich beim 2. AG nur noch den Differenzbetrag ( monatl. 70 € ) verdienen da sie ja ansonsten insgesamt über die Geringfügigkeitsgrenze kommt.

 

Allerdings kann die Studentin bei dem 2. AG auch als Werkstudentin abgerechnet werden.

Dann wäre der weitere Verdienst normal zu versteuern und ledigl. in der RV zu verbeitragen.

Dabei muss aber beachtet werden, dass die Studentin insgesamt ( mit beiden AG ) nicht mehr als 20 ( bzw. 40  in der vorlesungsfreien Zeit ) Std. je Woche arbeitet um nicht seitens der KK den Studentenstatus zu verlieren.

 

 

Chrissi1712
Beginner
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Danke 

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Chrissi1712
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Ja sehe ich auch so, vielen Dank 😊 

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rschoepe
Experte
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@dieela  schrieb:

Allerdings kann die Studentin bei dem 2. AG auch als Werkstudentin abgerechnet werden.


Dafür muss sie aber mehr als 520 € bekommen, sonst geht die Einstufung als GFB vor.

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letzte Antwort am 11.12.2023 09:11:01 von rschoepe
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