abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Geringfügig Beschäftigte

7
letzte Antwort am 11.12.2023 09:11:01 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Chrissi1712
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
276 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 eine Studentin hat bei einem anderen AG dieses Jahr Januar bis Dezember 450€ also gesamt 5400€ erhalten.

wie viel darf sie dann noch bei meinem AG erhalten ohne dass die Grenze überschritten wird ? Es dürfen ja bis 6240€ verdient werden .

Danke 🙏🏻 

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 8
270 Mal angesehen

@Chrissi1712  schrieb:

Hallo zusammen,

 eine Studentin hat bei einem anderen AG dieses Jahr Januar bis Dezember 450€ also gesamt 5400€ erhalten.

wie viel darf sie dann noch bei meinem AG erhalten ohne dass die Grenze überschritten wird ? Es dürfen ja bis 6240€ verdient werden .

Danke 🙏🏻 


 

Guten Abend,

Als was denn ...

Minijob, Werkstudentin, ...

 Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
0 Kudos
Chrissi1712
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 8
268 Mal angesehen

Als Minijob 

0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 8
262 Mal angesehen

Hallo,

das kommt darauf an ..., siehe z.B hier:

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/versicherung-uebergangsbereich/mehrfachbeschaeftigungen-bei-minijobs-2083698

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
dieela
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
175 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn die Studentin bei beiden AG " nur " geringfügig beschäftigt ist dann darf sie natürlich beim 2. AG nur noch den Differenzbetrag ( monatl. 70 € ) verdienen da sie ja ansonsten insgesamt über die Geringfügigkeitsgrenze kommt.

 

Allerdings kann die Studentin bei dem 2. AG auch als Werkstudentin abgerechnet werden.

Dann wäre der weitere Verdienst normal zu versteuern und ledigl. in der RV zu verbeitragen.

Dabei muss aber beachtet werden, dass die Studentin insgesamt ( mit beiden AG ) nicht mehr als 20 ( bzw. 40  in der vorlesungsfreien Zeit ) Std. je Woche arbeitet um nicht seitens der KK den Studentenstatus zu verlieren.

 

 

Chrissi1712
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 8
163 Mal angesehen

Danke 

0 Kudos
Chrissi1712
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 8
158 Mal angesehen

Ja sehe ich auch so, vielen Dank 😊 

0 Kudos
rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 8 von 8
142 Mal angesehen

@dieela  schrieb:

Allerdings kann die Studentin bei dem 2. AG auch als Werkstudentin abgerechnet werden.


Dafür muss sie aber mehr als 520 € bekommen, sonst geht die Einstufung als GFB vor.

7
letzte Antwort am 11.12.2023 09:11:01 von rschoepe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage