Hallo zusammen,
eine Studentin hat bei einem anderen AG dieses Jahr Januar bis Dezember 450€ also gesamt 5400€ erhalten.
wie viel darf sie dann noch bei meinem AG erhalten ohne dass die Grenze überschritten wird ? Es dürfen ja bis 6240€ verdient werden .
Danke 🙏🏻
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Chrissi1712 schrieb:Hallo zusammen,
eine Studentin hat bei einem anderen AG dieses Jahr Januar bis Dezember 450€ also gesamt 5400€ erhalten.
wie viel darf sie dann noch bei meinem AG erhalten ohne dass die Grenze überschritten wird ? Es dürfen ja bis 6240€ verdient werden .
Danke 🙏🏻
Guten Abend,
Als was denn ...
Minijob, Werkstudentin, ...
Gruß, vw
Als Minijob
Hallo,
das kommt darauf an ..., siehe z.B hier:
Gruß, vw
Hallo,
wenn die Studentin bei beiden AG " nur " geringfügig beschäftigt ist dann darf sie natürlich beim 2. AG nur noch den Differenzbetrag ( monatl. 70 € ) verdienen da sie ja ansonsten insgesamt über die Geringfügigkeitsgrenze kommt.
Allerdings kann die Studentin bei dem 2. AG auch als Werkstudentin abgerechnet werden.
Dann wäre der weitere Verdienst normal zu versteuern und ledigl. in der RV zu verbeitragen.
Dabei muss aber beachtet werden, dass die Studentin insgesamt ( mit beiden AG ) nicht mehr als 20 ( bzw. 40 in der vorlesungsfreien Zeit ) Std. je Woche arbeitet um nicht seitens der KK den Studentenstatus zu verlieren.
Danke
Ja sehe ich auch so, vielen Dank 😊