Hallo,
ich habe bei einem MA zwei Lohnpfändungen eingegeben. In der Proberechnung wird nur ein Gläubiger berücksichtigt.
Ist das richtig so???
Hab es herausgefunden. Muss zwei mal Rang 1 eigeben.
Guten Tag,
sind Sie sicher, dass Sie zweimal Rang 1 eingeben müssen? Sind tatsächlich beide Pfändungen zum exakt gleichen Zeitpunkt (es kommt auch auf die Uhrzeit, nicht nur auf das Datum an) zugegangen?
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Haben Sie bei den Überlegungen zur Nichtberücksichtigung der zweiten Pfändung an die Pfändungsfreigrenze gedacht?
Und wie vom Vorredner bereist erwähnt, muss die Rangreihenfolge beachtet werden, die bei zwei unterschiedlichen Pfändungen höchstwahrscheinlich gegeben ist.
Alle beiden Pfändungen wurden am gleichen Tag/Uhrzeit persönlich vom Gerichtsvollzieher überbracht worden.
Alles klar.
Und wie ist jetzt der pfändbare Betrag aufzuteilen? Im Verhältnis der gepfändeten Beträge zueinander oder fifty/fifty?
Ich glaube, das ist eine echte Herausforderung, der ich dadurch entgehen würde, dass ich die eine Pfändung früher als die andere erhalten habe ...
Viel Erfolg!
Das rechnet das Programm von selbst. Siehe Auswertung Berechnungsschema Pfändung.
@lohnexperte schrieb:
Ich glaube, das ist eine echte Herausforderung, der ich dadurch entgehen würde, dass ich die eine Pfändung früher als die andere erhalten habe ...
Da kommt man aber leicht in die Haftung gegenüber dem Gläubiger, der erst mal nichts bekommt.
Gerade wenn die Pfändungen durch den GVZ übergeben sind, lässt sich der Zeitpunkt sehr genau bestimmen.
Hallo Herr Lutz,
da bin ich ganz bei Ihnen.
Dennoch: "meine" Idee stammt aus einem DATEV-Seminar (in Zusammenarbeit mit einem Schuldnerberater) zum Thema Lohn- und Gehaltspfändung. Dort berichtete eine Kollegin, dass sie von einem GV einen Packen PfÜB (19 Stück!!!) erhalten habe. Es gab verschiedene Lösungsansätze: neben "Den Mitarbeiter würde ich entlassen!" kam seitens der Referenten die Empfehlung, manuell eine Reihenfolge des Eingangs zu erstellen, um die PfÜB nacheinander (und nicht parallel) abarbeiten zu können. Not macht halt erfinderisch. 😉
Die Haftung ggü. den Gläubigern hat man tatsächlich immer im Hinterkopf (ebenso wie das Risiko einer ungerechtfertigten Zahlung); allerdings muss man auch etwas "praktisch" denken.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
@lohnexperte schrieb:
Dort berichtete eine Kollegin, dass sie von einem GV einen Packen PfÜB (19 Stück!!!) erhalten habe. Es gab verschiedene Lösungsansätze: neben "Den Mitarbeiter würde ich entlassen!" kam seitens der Referenten die Empfehlung, manuell eine Reihenfolge des Eingangs zu erstellen, um die PfÜB nacheinander (und nicht parallel) abarbeiten zu können. Not macht halt erfinderisch. 😉
Das sollte man dann im Kopf haben, wenn der GVZ kommt und dem sagen, er soll die 19 Stück einzeln übergeben ... 🙄
Das sollte man dann im Kopf haben, wenn der GVZ kommt und dem sagen, er soll die 19 Stück einzeln übergeben ...
Genau so sollte es sein, der GV bekommt am Empfang 19 Eingangsbestätigungen, der hat ja Zeit.
Gruss Mike