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Geburtstagsgutschein für Gesellschafter Geschäftsführer über 60 €

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letzte Antwort am 12.04.2024 10:24:56 von Fabian
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Heli
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

wie behandle ich einen Geburtstagsgutschein für Gesellschafter Geschäftsführer über 60 €?

muss ich den überhaupt in Lohn buchen?

 

liebe Grüße Heli

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 6
272 Mal angesehen

Hm, warum ausgerechnet der GGF? Ich hätte da mal nachgefragt, ob man das nicht allen Mitarbeitern automatisch jeden passenden Geburtstagsmonat "auszahlen" möchte, damit man die Mitarbeiter bindet, weil sie auch eine coole Kreditkarte bekommen, mit der man überall im Bereich der passenden PLZ zahlen kann 🤓

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 3 von 6
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High,

 

Hm, warum ausgerechnet der GGF?

Weil das schon immer so ist, mglw. GmbH mit Tochter und Opa als Mitarbeitende😂 Spott aus

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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biba
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Hallo,

 

ja, der Betrag überschreitet die Freigrenze von 60,00 EUR. Der Betrag muss komplett als geldwerter Vorteil versteuert und verbeitragt werden.

 

Es ist möglich das der AG alle SV Beiträge und Steuern übernimmt. 

Hilfe findest du hier:

 

Dok.-Nr.: 5303191

 

Dok.-Nr.: 1035160

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 6
169 Mal angesehen

Hallo,

 

ich kann ihre Darstellung "Gutschein über 60 €" nicht richtig deuten:

 

Lautet der Gutschein auf einen Betrag größer als 60 €? Dann ist die Pauschalbesteuerung nach § 37g EStG möglich.

 

Lautet der Gutschein auf einen Betrag = 60 €? Dann muss er nicht über den Lohn abgerechnet werden.

 

Voraussetzung ist jedoch stets, dass es sich um einen Gutschein handelt, der steuerlich auch tatsächlich als Sachbezug gilt.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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Fabian
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
113 Mal angesehen

@Heli  schrieb:

muss ich den überhaupt in Lohn buchen?

nein, statt des Versuchs einer Berücksichtigung in der LSt Anmeldung können Sie die vGA auch in einer Kapitalertragsteueranmeldung für die GmbH aufnehmen (das Geschenk steht vermutlich nicht im Arbeitsvertrag). Wenn der GGF seinen Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, ist das manchmal billiger (je nachdem, was die Kapitalertragsteueranmeldung und die deshalb notwendige Erstellung der Anlage KAP bei der ESt kosten)

Natürlich muss die GmbH noch die Kirchensteuermerkmale für die Ausschüttung abfragen:-) und das alles nur, damit der GGF am Stammtisch damit angeben kann, dass seine GmbH im auf Kosten des Finanzamtes ein Geschenk machen kann - worauf die Stammtischbrüder uns damit nerven, warum man ihnen das denn nicht gesagt hat ....

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letzte Antwort am 12.04.2024 10:24:56 von Fabian
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