Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:
Geburtstagsfeier des Geschäftsführers der GmbH, wird im Unternehmen, während der Arbeitszeit, unter Einbeziehung der AN, neben seinen privaten Feiern, abgehalten. Es sind alle AN und ehemalige AN eingeladen und die Feier steht für diese alle offen. Freunde oder Privatpersonen sind nicht im Teilnehmerkreis, ebenso wenig Geschäftspartner o.ä..
Die Kosten pro Teilnehmer würden 110 € übersteigen.
Allerdings bin ich der Meinung, dass nach LStR die Feier eines einzelnen Jubilars keine Betriebsveranstaltung im lohnsteuerlichen Sinn darstellt und somit eine Feier im überwiegend betrieblichen Interesse. Über den Ansatz der Kosten als BA würde ich mich ja noch streiten, wobei die o.g. Argumente FÜR einen Betriebsausgabenabzug sprechen.
Jetzt stellt sich aber die Frage, ob es sich um Arbeitslohn für die AN handelt, welcher versteuert werden muss.
Hat jemand einen guten Tipp?
Hallo Community,
hat ein Mitglied der Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Eine individuelle Betrachtung ist sicher nötig und mit Ihrem steuerlichen Berater zu klären.
Etwas von Haufe dazu: Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung | Personal | Haufe