Hallo zusammen,
ich musste im Oktober einem Mitarbeiter eine neue Personalnummer geben. Unter Personaldaten-Personaldaten-Sonstiges habe ich bei beiden Personalnummern die jeweilige andere Nummer hinterlegt.
Bei der Januar-Abrechnung (Probeabrechnung) kam nun der Hinweis, dass ich die alte Personalnummer von der DEÜV-UV-Jahresmeldung ausschließen soll. Das habe ich dann natürlich gemacht.
Bei Durchsicht der Auswertung 63 ist mir aufgefallen, dass für die alte Personalnummer wie erwartet keine Meldung 92 rausging. Jedoch ist bei der neuen Personalnummer nur das neue Entgelt gemeldet worden. Die alten Werte fehlen.
Auf der Auswertung 422 und 420 (digitaler Lohnnachweis) von 12/2023 steht die alte Personalnummer noch drauf.
Nach Recherche im DATEV-Hilfe-Center hätte ich die Vorbeschäftigungswerte UV bei der neuen Personalnummer eintragen müssen. Laut Aussage meines Ansprechpartners in der Steuerkanzlei muss ich das jedoch nicht.
Nun meine Frage:
Wurde das Entgelt bereits mit dem digitalen Lohnnachweis gemeldet (dann wäre alles in Ordnung) oder wird das nur mit der Meldung 92 gemeldet?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
damit die Werte beider Personalnummern mit einer UV-Jahresmeldung gemeldet werden können, sind die Werte unter Personaldaten | Sozialversicherung | Vorbeschäftigungswerte UV einzupflegen.
Die Werte ausschließlich über den digitalen Lohnnachweis zu übermitteln, reicht leider nicht aus.
Eine genaue Anleitung hierzu finden Sie im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung: Stammdaten erfassen unter Punkt 4.11.
Wenn ich nun die Vorbeschäftigungswerte UV im Monat Dezember 2023 einpflege, wird dann automatisch bei der nächsten Abrechnung eine Korrektur erstellt oder muss die Abrechnung des Mitarbeiters mit 1/96 angestoßen werden oder muss ich für Januar eine Wiederabrechnung machen?