Hallo Zusammen!
Ich habe eine Frage zu der Behandlung in LODAS.
Aus einer GbR ist einer der beiden Gesellschafter zum 18.09. ausgeschieden. Das Unternehmen wird von dem verbleibenden Gesellschafter als Einzelunternehmen weitergeführt.
Muss dann eine Abrechnung zum 18.09. erstellt werden und die Mitarbeiter scheiden zu diesem Zeitpunkt aus der GbR aus und ich lege einen neuen Mandanten an oder kann das so einfach unter der bisherigen Mandantennummer weitergeführt werden?
Eigentlich gehe ich davon aus, dass das Einzelunternehmen unter einer neuen Mandantennummer geführt werden muss.
Leider stehe ich da komplett auf dem Schlauch.
Vielen Dank schon mal für Hinweise zu dem Thema!
Eigentlich immer. Aber insbesondere bei Rechtsformwechseln machen wir auf Stichtag dicht und legen auf den Folgetag einen neuem Mandanten an.
Mitarbeiterrechte werden ja nicht beschnitten (ganz persönliche Meinung, keine Rechtsberatung).
Hängt von der Vereinbarung ab. Ich gehe aber davon aus, dass auch die FiBu mit einer neuer Mandantennummer weitergeführt wird.
Eigentlich kann das Einzelunternehmen die Betriebsnummer behalten, hier ist eher die Frage der Haftung. Bisher haften beide Gesellschafter für nicht berücksichtigte LSt und SV-Beiträge. Wenn es ohne Änderung der Betriebsnummer der Betrieb als Einzelunternehmen weitergeführt wird, haftet der UN alleine auch für die Zeit als es eine GbR war. Deshalb wird i. d. R. eine neue Betriebsnummer genommen und da die AN sicherlich bedingungslos in die "neue" Firma übergehen mit Ab- und Anmeldung wegen Systemwechsel und auch für die BG eine unterjährige Abmeldung erstellt.
Ich behalte die Betriebsnummer nur bei, wenn es unrelevant ist, z. B. wenn die Ehefrau den Betrieb des Ehemannes übernimmt oder wenn ein Einzelunternehmen zu einer GmbH wird, wo der Inhaber 100% Gesellschafter ist.
Ansonsten immer eine neue Betriebsnummer.
Vielen Dank!