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Fristlose Kündigung der PKV an den Mitarbeiter

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letzte Antwort am 23.06.2025 17:11:35 von Claudia-
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NicoHell
Beginner
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Nachricht 1 von 5
198 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe gerade die Information von einem Mitarbeiter bekommen, dass er eine fristlose Kündigung der PKV erhalten hat. Wie gehe ich damit nun um? Kündigung zum 21.06.2025. Wie kann ich den AG Zuschuss kürzen? Welche KK muss ich ab dem 22.06.2025 anlegen? Muss ich noch irgendwas beachten?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Beste Grüße

 

N. Hellmuth

alma82
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo, 

 

für welche Krankenkasse er sich entscheidet - ob andere private Versicherung oder gesetzliche Versicherung- muss doch der Arbeitnehmer entscheiden. 

 

Wobei ein Wechsel privat -> gesetzlich im Monat m.E. auf einer Personalnummer nicht abgebildet werden kann, da LODAS hier nur eine Betrachtung für den ganzen Monat kennt.

 

Gruß Alma82

NicoHell
Beginner
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Nachricht 3 von 5
160 Mal angesehen

Leider hat er noch zur Zeit noch keine Folgeversicherung. 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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@NicoHell  schrieb:

Leider hat er noch zur Zeit noch keine Folgeversicherung. 


Dann gilt für diesen Mitarbeiter: Am morgigen Dienstag ab in die Geschäftsstelle der AOK und beraten lassen!

 

 

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
125 Mal angesehen

Wie Alma schon geschrieben hat, muss der AN sich eine neue Versicherung schnellstmöglich suchen.

Aber mitten im Monat wird es schwierig eine neue KV zu finden und diese zu hinterlegen.

In de Regel starten alle erst immer zum 01. eines Monats.

 

Mit viel Glück bringt er dir eine Rechnung von der alten Versicherung bis 21.06.25 und eine zweite Rechnung von der neuen Versicherung mit Beitrag 22.06.-30.06.25, sodass du das als Summe erfassen kannst. 

 

Sobald er aber eine gesetzliche mitten im Monat wählt, kannst du dies nicht zusammenrechnen. 

Spätestens ab 01.07.25 sollte er eine KV nachweisen, egal ob freiwillig gesetzlich oder eine neue PKV. 

 

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letzte Antwort am 23.06.2025 17:11:35 von Claudia-
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