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Friseur Azubi nach Gesellenprüfung richtig abrechnen

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letzte Antwort am 18.07.2019 17:05:39 von Uwe_Lutz
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sabs
Einsteiger
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Guten Morgen,

ich soll für einen Mandant (Friseur) die Abrechnung seines Azubis erstellen. Der Azubi hat seine Gesellenprüfung am 17.7.19 als bestanden abgelegt.

Ab 18.7.19 ist er somit Geselle, scheidet aber zum 20.7.19 aus dem Betrieb aus . Ich habe es so gemacht: für die Zeit ab 18.7.19 habe ich eine neue Personalnummer angelegt mit BGS 101, und die Zeit v. 18.7. - 20.7.19 mit Stunden + Std-Lohn abgerechnet. Die Zeit bis 17.7.19 als Azubi habe ich mit Ende-Datum 17.7.19 abgerechnet, wobei das Azubi Gehalt dann natürlich gekürzt wird. Ist das richtig? Gibt es noch eine andere Möglichkeit, z.B. beides auf eine Abrechnung zu bringen? Vielen Dank für Eure Hilfe!

rukorni
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

hätte ich auch so gemacht. Ist zwar etwas mehr Arbeit, dafür aber alle Meldungen korrekt.

Ein Wechsel innerhalb des Monats ist für Tätigkeitsmerkmal und Personengruppe sonst nicht möglich.

VG

ckuepper
Aufsteiger
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Guten Tag Frau Harlacher,

wir haben das früher auch so gemacht, es ist aber inzwischen so, dass für eine RV Nr nur eine Meldung 92 (BG) erstellt werden darf.

Das anteilige Gesellengehalt ausrechnen und über die Bewegungsdaten erfassen.

Die Schlüsselung als Azubi beibehalten, wenn er bleiben würde, dürfen Sie auch zum Monatswechsel die Schlüsselung umstellen.

Grüße

Claus Küpper

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sveaschmidt
Beginner
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Hallo Herr Küpper,

das gleiche Problem stellt sich doch aber auch bei Wechsel von Minijob zu SV-Pflicht mitten im Monat. Da braucht es doch auch zwei Nummern. Gibt es nicht sogar die Möglichkeit, die 92er Meldungen im System zusammenzufassen? Finde in LEXinform nichts dazu, vielleicht kann DATEV hier mal Auskunft geben?

Grüße,

Svea Schmidt

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

wichtig bei den Meldungen zum 17./18.07.2019 ist, dass diese nicht als Ab-/Anmeldung wegen Ende der Beschäftigung sondern als 11er bzw. 31er Meldung übermittelt werden.

Die Vorgehensweise, wie dies geschlüsselt werden muss, ist abhängig davon, ob LODAS oder Lohn und Gehalt eingesetzt wird.

Eine automatische Zusammenfassung der 92er Meldungen ist nicht möglich. Es kann aber die Übermittlung unter der alten Personalnummer unterdrückt werden. Dafür müssen dann die zu meldenden Daten unter der neuen Personalnummer vorgetragen werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

avogl
Beginner
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Hallo Frau Harlacher,

wie Herr Küpper schon ausgeführt hat, geht das in einer Abrechnung. Ich habe das Lexinform Dokument 5303201 dazu gefunden (L+G) mit Anleitung. Zu Lodas gibt es aber auch eines.

Viele Grüße

A. Vogl

sabs
Einsteiger
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Super, vielen Dank!!

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ckuepper
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz,

im Lohn und Gehalt ist es wohl möglich, habe ich auf der Suche gefunden.

Doc 1001127, im LuG kann man wohl den MA kopieren mit Verknüpfung.

Grüße

Claus Küpper

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 9 von 9
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Hallo Herr Lutz,

im Lohn und Gehalt ist es wohl möglich, habe ich auf der Suche gefunden.

Doc 1001127, im LuG kann man wohl den MA kopieren mit Verknüpfung.

Grüße

Claus Küpper

Ok, Danke - aber wir nutzen nur Lodas.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 18.07.2019 17:05:39 von Uwe_Lutz
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