Hallo zusammen,
muss die Gewährung eines Sachbezugs (50 EUR) an einen Fremdgeschäftsführer zwingend in einem Gesellschafterbeschluss festgehalten werden?
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder konkrete Vorschriften, die das regeln?
Danke für eure Hilfe!
Beschlüsse sind nicht nötig, da er ja keinen steuerlich relevanten Sonderstatus besitzt.
Hängt davon ab, ob - wenn es es selbst beschlossen hat - P 181 BGB zu beachten ist.
Im Vertrag steht; Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der AN befreit.