Ich habe einen freiwilligen Versicherten in Quarantäne. Er rechnet mir immer den freiwilligen AG Anteil zur SC und PV höher als gesetzlich. Weiß einer was ich hier falsch mache?
Wer trägt denn während der Quarantäne-Phase die SV?
Hallo,
für die Abrechnung eines freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmers, der sich in Quarantäne befindet, gehen Sie wie im Dokument 1008852"Quarantäne - Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) [neu ab Version 11.12]" unter Punkt 4.2 beschrieben vor.
Der Arbeitgeber muss in diesem Fall auch auf den Fiktivlohn einen Beitrag zur freiw. KV/PV bezahlen. Dies erhöht den AG-Zuschuss zur KV und somit verringert sich der AN-Anteil.
Berechnungsbeispiel sowie Erläuterungen zur Quarantäne-Abrechnung bei einem freiwillig versicherten Arbeitnehmer im Firmenzahlerverfahren:
Netto-Verdienst aus der Brutto/Netto-Abrechnung ohne QA: 5.391,98 €
- KV- und PV-Gesamtbeitrag aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 897,66 € (754,69 € + 142,97 €)
+ KV- und PV-AG-Zuschuss aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 488,48 € (377,35 € + 71,48 €)
= Eigentlicher Netto-Verdienst: 4.943,18 €
Eigentliches Gesamtbrutto 7.350,08 €
Brutto-Verdienstausfall = eigentliches Gesamtbrutto – gekürztes Gesamtbrutto
Brutto-Verdienstausfall = 7350,08 € – 5.183,41 € = 2.166,67 €
-> Lohnart 5600 mit 2.166,67 € in der Monatserfassung erfassen
Netto-Verdienst aus Brutto/Netto-Abrechnung mit QA und Lohnart 5600: 4.094,58 €
- KV- und PV-Gesamtbeitrag aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 897,66 € (754,69 € + 142,97 €)
+ KV- und PV-AG-Zuschuss aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 488,48 € (377,35 € + 71,48 €)
= Gekürzter Netto-Verdienst: 3.783,51 €
Netto-Verdienstausfall = Eigentlicher Netto-Verdienst – gekürzter Nettoverdienst
Netto-Verdienstausfall = 4.943,18 € – 3.783,51 € = 1.159,67 €
-> Lohnart 3600 mit 1.159,67 € in der Monatserfassung erfassen
Für freiwillig Versicherte im Firmenzahler-Verfahren zahlt der Arbeitgeber für die Zeit der Quarantäne zunächst die vollen Beiträge.
AG-Anteil freiwillige KV mit QA: 493,17 €
AG-Anteil freiwillige PV mit QA: 93,42 €
AG-Anteil freiwillige KV ohne QA: 377,35 €
AG-Anteil freiwillige PV ohne QA: 71,48 €
Diff. AG-Zuschuss KV ohne/mit QA: + 115,82 €
Diff. AG-Zuschuss PV ohne/mit QA: + 21,94 €
Erstattungsfähige Beträge für den Arbeitgeber aus der Auswertung Beitragsberech. Erstattung nach §56 IfSG:
KV-Brutto frw. / PV-Brutto frw. = 1.438,75 €
Die Krankenkasse KKH hat einen Beitragssatz in der KV von 16,1 % -> Die Hälfte ist 8,05 %.
8,05 % von 1.438,75 € = 115,82 € --> Diff. AG-Zuschuss KV -> Dieser Beitrag wird zunächst vom AG getragen, welchen er sich von der Behörde erstatten lassen kann.
In der PV ohne Zuschlag für Kinderlose sind wir bei 3,05 % -> Die Hälfte ist 1,525 %.
1,525 % von 1.438,75 € = 21,94 € -> Diff. AG-Zuschuss PV -> Dieser Beitrag wird zunächst vom AG getragen, welchen er sich von der Behörde erstatten lassen kann.
Hallo,
im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetzt (IfSG) abrechnen finden Sie Beispiele für die Abrechnung der Quarantäne in LODAS. Speziell unter 5.7 ein Beispiel zur stundenweisen Kinderbetreuung. Beachten Sie zur Berechnung der korrekten Brutto-/Nettowerte das Beispiel 5.4.
Hallo, Frau Müller,
vielen Dank dieses Dokument hatte ich angewendet, habe dann aber gesehen, dass es ehr umständlich ist und in Lohn/Gehalt die stundenweise Abrechnung ohne diesen Umweg über die Fehltage funktioniert. Warum nicht in LODAS? Weiterhin wird die SV für die Firmenzahler gekürzt. Als ich die Kinderbetreuung im Juli gerechnet hatte, wurde dies nicht, da ich keine Fehlzeiten eingetragen hatte, sondern die Stunden über das Gehalt fiktiv gekürzt habe. Wie genau rechnet Datev den Ausfall aus, wenn ich einen Fehltag eintrage? Ist es korrekt, dass die SV gekürzt wird? Dadurch erhält der AN mit Fehlzeiten mehr Netto aus mit Entschädigungszahlung. Klingt für mich unlogisch aber vielleicht habe ich einen Denkfehler. Danke
Hallo,
gern beantwortet ich Ihre Fragen.
Ich gebe Ihnen Recht, dass die Lösung in Lohn und Gehalt komfortabler ist. Hintergrund dafür ist, dass die Fehlzeiten in Lohn und Gehalt mit Ausfallschlüsseln gebucht und dadurch auch stundenweise über das Kalendarium erfasst werden können. In LODAS hingegen werden die Fehlzeiten in den Personaldaten immer nur tageweise erfasst. Das richtige Ergebnis erhalten Sie in beiden Programmen.
Bezüglich der Kürzung der SV-Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es derzeit leider einen Fehler im Rechenzentrum. Der Ausweis der Beträge auf der Brutto/Netto-Abrechnung wird dadurch fehlerhaft. Bei Abrechnung einer Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verändert sich nur der Anteil Arbeitgeberzuschusses am Gesamtbetrag. Die Abführung der Beiträge an die Krankenkasse ist jedoch korrekt. Im Dokument 1018867 informieren wir, sobald eine Abhilfe vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
bei der Abrechnung von Quarantäne in LODAS habe ich das Problem, dass nach Berechnung und Eingabe der Netto-Differenz ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer für 4 Tage Quarantäne im Dezember eine Nachzahlung von ca. 100 Euro erhält.
Die Eingaben habe ich anhand den Vorgaben unter Punkt 4.4 im Dokument
https://apps.datev.de/help-center/documents/1008768
getätigt.
Mir scheint die Differenz ergibt sich zum größten Teil daraus, dass bei der Probearechnung mit der erfassten Fehlzeit jedoch ohne die Entschädigungszahlung das RV- und AV-Brutto nicht gekürzt wird. Nach Eingabe der Differenzbeträge mit den Lohnarten 480 und 481 wird hier das RV- und AV-Brutto jedoch auch gekürzt und es werden dem MA ca 95 € erstattet.
Ist das so vorgesehen und korrekt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.
Hallo,
Ihre Frage wurde bereits in folgendem Beitrag beantwortet: LODAS - Abrechnung Quarantäne für freiwillig Versicherte.
Guten Tag, ich versuche ihr Rechenbeispiel nachzuvollziehen.
Frage: Sind da eventuell Tippfehler drin da ich nicht auf ihre Zahlen komme und im Anschluss die Zahlen alle nicht mehr stimmen? 50% ArbG Zuschuss von 897,66 € sind 448,83 € ?
Netto-Verdienst aus der Brutto/Netto-Abrechnung ohne QA: 5.391,98 €
- KV- und PV-Gesamtbeitrag aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 897,66 € (754,69 € + 142,97 €)
+ KV- und PV-AG-Zuschuss aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 488,48 € ?? (377,35 € + 71,48 €)
= Eigentlicher Netto-Verdienst: 4.943,18 € -Eigentlicher Nettoverdienst dann 4.943,15 € ?
Brutto-Verdienstausfall = 7350,08 € – 5.183,41 € = 2.166,67 €
-> Lohnart 5600 mit 2.166,67 € in der Monatserfassung erfassen
Frage: Aus welchen Zahlen setzt sich 4.094,58 € zusammen?
Netto-Verdienst aus Brutto/Netto-Abrechnung mit QA und Lohnart 5600: 4.094,58 €
- KV- und PV-Gesamtbeitrag aus der Brutto/Netto-Abrechnung: 897,66 € (754,69 € + 142,97 €)
+ KV- und PV-AG-Zuschuss aus der Brutto/Netto-Abrechnung: (488,48 € ?)(377,35 € + 71,48 €)
= Gekürzter Netto-Verdienst: 3.783,51 €, ? korrekter Betrag 3.645,75 € ?
Für freiwillig Versicherte im Firmenzahler-Verfahren zahlt der Arbeitgeber für die Zeit der Quarantäne zunächst die vollen Beiträge.
AG-Anteil freiwillige KV mit QA: 493,17 €
AG-Anteil freiwillige PV mit QA: 93,42 €
AG-Anteil freiwillige KV ohne QA: 377,35 €
AG-Anteil freiwillige PV ohne QA: 71,48 €
Diff. AG-Zuschuss KV ohne/mit QA: + 115,82 € wie kommt man auf diese Zahl?
Diff. AG-Zuschuss PV ohne/mit QA: + 21,94 € wie kommt man auf diese Zahl?
Vielen Dank für ihre Hilfe !
Hallo,
Sie haben Recht, bei dem Berechnungsbeispiel scheint sich tatsächlich der eine oder andere Tippfehler eingeschlichen zu haben. Verzeihen Sie bitte die dadurch verursachte Verwirrung.
Die Differenzen des AG-Zuschusses zur freiw. KV/PV ermitteln sich wie folgt:
AG-Zuschuss freiw. KV mit QA – AG-Zuschuss freiw. KV ohne QA = 493,17 € - 377,35 € = 115,82 €
AG-Zuschuss freiw. PV mit QA – AG-Zuschuss freiw. PV ohne QA = 93,42 € - 71,48 € = 21,94 €
Unabhängig davon gibt es seit dem 31.03.2021 neue Vorgaben für die Berechnung der Quarantäne. Bitte beachten Sie hierzu unser Dokument 1008868 – Quarantäne abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig ab 31.03.2021).
Gleich geblieben ist die Ermittlung des Nettoentgelts bei freiwillig Krankenversicherten. Hier gilt weiterhin folgende Berechnung:
Nettoentgelt gemäß Brutto/Netto-Abrechnung - Gesamtbeitrag zur freiw. KV/PV + AG-Zuschuss zur freiw. KV/PV.