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Fitnessstudio - Lastschrift Arbeitgeber über 50,00 Euro

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letzte Antwort am 17.12.2025 15:45:19 von Claudia-
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OR
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Guten Morgen liebe Community,
ich habe die Lohnabrechnung eines Mandanten übernommen und jetzt fiel mir auf, dass für einem AN das Fitnessstudio im Monat mit 51,00 Euro und ab und zu mit 76,50 pro Monat in zwei/drei Teilbeträgen mit 25,50 Euro dem Firmenkonto belastet wird.

Auf der Lohnabrechnung wurde ein laufender Bezug in Höhe von 40,00 Euro geldwerter Vorteil mit St/SV/GB L/L/J abgerechnet. 
Wie kann ich das für dieses Jahr am besten richtig stellen?

Fitness komplett mit 30% pauschal versteuern?
Ist geldwerter Vorteil für den übersteigenden Betrag (40,00 Euro stimmen ja auch nicht) überhaupt möglich?
Ich befürchte, dass hier seit Jahren was mitgeschleppt wird, das evtl. vor Jahren korrekt war.

RV-Prüfung wird halt durch die Richtigstellung in 2025 direkt daraufhin gewiesen, dass hier in den Vorjahren bereits Fehler  bestand. Wie würdet ihr das händeln?

Im Voraus besten Dank.

Vorweihnachtliche Grüße
RO

 

Der Beitrag wurde der Kategorie Allgemein zugeordnet.
Bearbeitet von @Sabrina_Simmerlein .

Claudia-
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Ich würde das Fitnessstudio steuer- und sv-pflichtig belassen, da ihr auch so bisher abgerechnet habt.

Schau dir die Jahreswerte/Ausgaben in der Fibu an, reduziere die Summe mit den bereits abgerechneten 40,- EUR monatlich und erfasse den Rest als Nachberechnung für das entsprechende Jahr.

 

Wenn es im Folgejahr so weiter geht, dann würde ich den monatlich abgerechneten geldwerten Vorteil ggf. anpassen. 

1/12 der aktuellen Summe, damit am Jahresende keine allzu hohe Nachberechnung rauskommt.

 

Als Alternative könnte man überlegen, ob der Mitarbeiter anstatt LST/SV-Beiträge zu zahlen, lieber eine Zuzahlung leistet, sodass der Sachbezug bei max. 50,- EUR im Monat liegt und somit steuer- und sv-frei wäre. Es wäre zu ermitteln wie sich die Rechnung für das Fitnesstudio zusammen setzt. Warum mal nur 51,50 EUR und mal 76,50 EUR berechnet werden, um so auf den richtigen Monatsbetrag zu kommen. (Wann der AG zahlt spielt keine Rolle, sondern für welchen Zeitraum die Leistung ist)

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glasi
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Es könnte sich um eine Betreungspauschale oder Getränke Flatrate handeln. ich bei meinem Studio auch so, neben meine Beitrag zahle ich (im Monate) 5€ Getränke Pauschale und im Quartal kommt noch eine Betreuungspauschale dazu.

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OR
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Hallo Claudia,
vielen Dank für Deine Rückantwort. 
In diesem Jahr beläuft sich der Beitrag auf 663,00 Euro brutto.
Verrechnet werden 480,00 Euro à 40,00 Euro / Monat, d.h. die Differenz beträgt 183,00 Euro.
D.h. ich müsste die 183,00 Euro bei den Bruttobezügen als zusätzlichen geldwerten Vorteil Fitness sowie als Nettoabzug (Sachbezug) ansetzen.

Die Nachfrage im Fitnessstudio ergab:

Unterschiedliche Beiträge enthalten keine Getränke, Servicepauschalen. Es wird praktisch alle zwei Wochen ein Beitrag von 25,50 Euro veranschlagt und je nachdem wie die Wochen fallen, kann es dann 3 x pro Monat belastet werden.


Lösungsvorschläge seitens des Fitnessstudios z.B. für 2026:

1. Mitarbeiter kann Differenz eigens begleichen
2. Fitness-Gutscheine oder
3. Betriebliche Gesundheitsfürsorge

Punkt1) 
Abbuchung z.B. 76,50 Euro vom Firmenkonto und wir ziehen den übersteigenden Betrag von 26,50 Euro bei der Lohnabrechnung ab. Dies ist doch schädlich, da die 50,00 Euro-Sachbezugs(frei)grenze überschritten ist.
Für korrekte Abwicklung müsste AN 26,50 Euro direkt an Fitnessstudio bezahlen.

Punkt2)
wird geklärt, inwieweit hier 50,00 Euro/pro Monat eingehalten werden können.

Punkt 3) schließe ich aus, da evtl. eine Zusatz-KV für alle Beschäftigten i.R. der betrieblichen Gesundheitsfürsorge abgeschlossen wird. 

Meine Meinung:
Wenn Punkt 3) mit 50,00 Euro pro Monat geht, sollte Punkt 2 und 1 auch mit Betrag von 50,00 Euro brutto möglich sein.

Derzeit erfolgt kein Vorsteuer-Abzug! Klar ist, selbst wenn USt-Ausweis erfolgt, wird trotz allem der Bruttobetrag für den Sachbezug zugrunde gelegt. Falls ich die Vorsteuer in Abzug bringen kann, darf ich dann nur den Nettobetrag als geldwerten Vorteil berücksichtigen?


Lohnabrechnungen im Dezember zu übernehmen, ist definitiv keine gute Entscheidung. 

Im Voraus besten Dank für Deine Unterstützung.

Lieben Gruß
RO










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Claudia-
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Hallo OR,

 

ja du müsstest in diesem Jahr dann noch die 183,- EUR (Differenz) nachberechnen und mit LST/SV belasten. (So wie auch die 40,- EUR monatlich)

 

Lösungsvorschlag 1 wäre die günstigste Idee. Mir ist nicht bekannt, dass es einen Unterschied macht, ob der Arbeitnehmer den Eigenanteil an den AG oder das Fitnessstudio direkt zahlt. Meine Mandanten nutzen Wellpass. Auch ein großer Anbieter der sich darauf spezialisiert hat, wobei der monatliche Beitrag hier auch bei knapp 75 EUR liegt. AN zahlt 25 EUR an den AG per Lohnabrechnung zurück. Es muss nur klar definiert sein, so dass erkennbar ist das es sich um den Eigenanteil handelt.

 

Lösungsvorschlag 2: Fitnessgutscheine, wäre auch eine Idee, wenn der AG diese besorgt und der AN selbst den Rest an das Fitnessstudio zahlt. Vermutlich aber kompliziert im nachhinein zu ändern.

 

Lösungsvorschlag 3: Betr. Gesundheitsvorsorge ist nur für zertifizierte Kurse zugelassen. Das trifft in der Regel nicht auf eine Fitnesstudio zu, da es ganzheitlich genutzt wird.

 

Von daher meine Empfehlung Lösung 1 oder wie bisher und alles versteuern.

 

Für die neue Berechnung: Wenn du jetzt weißt und es schriftlich hast, dass das Fitnessstudio für 14 Tage 25,50 EUR kostet, dann kannst du dir den Betrag auf den Monat hochrechnen. 

25,50 EUR / 2 Wochen = 12,75 EUR pro Woche

52 Kalenderwochen /12 Monate = 4,3333 Wochen pro Monat

12,75 EUR * 4,33 Wochen = 55,25 EUR pro Monat

55,25 EUR * 12 = 663,- EUR im Jahr.

 

Somit könntest du 55,25 EUR pro Monat ansetzen. Entweder versteuert wie bisher oder 50,- EUR als steuerfreien Sachbezug wenn der AG zahlt und 5,25 EUR Zuzahlung Mitarbeiter einbehalten.

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OR
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Hallo liebe Claudia,
vielen Dank für deine ausführlichste Antwort mit Berechnungsschemata.
Mir ist wirklich neu, dass die 50,00 Euro pro Monat überschritten werden dürfen und durch Einbehalt der durchschnittlichen Differenz bei der Lohnabrechnung wieder geheilt sind.
Ich kenne dieses Prozedere so, dass 50,00 Euro nicht überschritten werden dürfen.
Bei einem anderen Mandanten wird über Wellpass mit unter 50,00 Euro brutto / Mitarbeiter abgerechnet und da ist alles paletti. 
Vereinbarung mit Fitnessstudio getroffen, dass es bei der 14-tägigen Abbuchung bleibt und wir mit dem Mitarbeiter die Differenz direkt verrechnen. Gutscheinlösung hätte in Form einer Dauerrechnung stattgefunden und MA hätte vor Ort bezahlen müssen. 
Mit der betrieblichen Gesundheitsfürsorge gebe ich Dir vollkommen recht. Dies wurde nur vom Studio so abgewiegelt, dass das keiner nachvollziehen kann.

Ganz liebe Grüße sendet
RO

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Claudia-
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https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/gutscheine-fragen-zur-sachbezugsfreigrenze-von-44-eur_190_521588.html

 

Hier steht es auch noch mal zum nachlesen.

 

"Für die Feststellung, ob die 50-EUR-Freigrenze überschritten ist, werden die in einem Kalendermonat unentgeltlich und verbilligt gewährten Sachbezüge - nach Anrechnung der evtl. vom Mitarbeiter gezahlten Entgelte - zusammengerechnet."

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letzte Antwort am 17.12.2025 15:45:19 von Claudia-
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