Hallo!
Wir sollen rückwirkend ab Januar 2025 bei einem Arbeitnehmer die 1% Methode versteuern, da dieser das Fahrtenbuch nicht korrekt geführt hat.
Jetzt ist aber das Problem, dass er keine Fahrten-Wohnung-ARbeit hat. Er arbeitet im Home Office und fährt gelegentlich direkt von zu Hause zu Kunden.
Was muss in diesem Fall abgerechnet werden? Was muss mir der Arbeitgeber geben?
Bisher hatte ich leider nur Standard Fälle.
Kann mir jemand behilflich sein?
In dem Fall wird nur die erste Lasche ausgefüllt, dass das Fahrzeug privat genutzt wird.
Die 2. Lasche mit den Fahrten Wohnung/Arbeit bleibt leer.
Auf der Probeabrechnung gibt es dann nur die Lohnart "Privatfahrten".
Wenn der AN keine erste Tätigkeitsstätte hat (z.B. Außendienstler) dann müssen die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nicht versteuert werden. Der AN darf dann aber auch nicht die Kilometer zwischen Haus und Firmensitz in seiner Steuererklärung geltend machen. Ist bei uns in der Prüfung aufgefallen.
Das Fehlen der ersten Tätigkeitsstätte sollte aber aus dem Arbeitsvertrag oder dergleichen (Tätigkeitsbeschreibung) hervorgehen. Fährt der AN gelegentlich den Firmensitz an (um z.B. neue Ware abzuholen) gilt dieser immer noch nicht als erste Tätigkeitsstätte. Dafür gibt es klar definierte zeitliche Regelungen.