Hallo liebe Community,
ich habe wieder mal eine spezielle Frage.
Ein Mandant vermietet seine Firmenwagen (kein Vermietungsbetrieb) an Fremde als auch an Arbeitnehmer.
Hier wird ein Mietvertrag abgeschlossen mit den Fremden als auch mit Arbeitnehmern.
Hier meine Frage: Kann man dies für Arbeitnehmer auch so machen, dass der AN das Firmenfahrzeug für einen bestimmten Zeitraum mietet und dafür die Kosten an den AG zahlt (hier direkt: pro gefahrenen Km 0,35 € + USt).
Für ernstgemeinte Antworten wäre ich dankbar. Kommentare, wie dumm meine Frage ist und ob ich den Chat überfülle, sollten bitte vermieden werden. Vielen Dank.
MfG
Ines M.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde dies nicht als Vermietung ansehen, sondern der klassiger, dass der AN eben eine Zuzahlung leistet, die auf die 1% bzw. Whg/Arbeitsstätte angerechnet wird.
Kommt m.M.n. darauf an. Wenn die MA sich nach Feierabend bzw. übers Wochenende ein Firmenfahrzeug für private Erledigungen ausleihen können und dafür eben eine Kilometerpauschale zahlen, fällt das ja nicht unter Firmenwagen im Lohn-Sinne. Da wäre dann auch die Frage, ob man das überhaupt über die Lohnabrechnung laufen lässt (und wenn, dann ja nur als Netto-Abzug) oder rein über die Fibu.
Dazu sollte es dann aber in jedem Fall eine entsprechende Betriebsvereinbarung geben.
Als erstes mal: Was ist das für ein Fahrzeug? Der Begriff umfasst eine Menge Möglichkeiten, u.a. ja auch Kleintransporter, die nicht unter Dienstwagen fallen.
Ist es ein PKW, dann wäre ich tatsächlich bei Dienstwagen, denn dieser ist ein betrieblicher PKW den der AG einem AN auch zur privaten Nutzung überlässt! Damit würde der geleistete Betrag den 1%-Wert mindern, wenn nicht sogar ganz aufheben. Andernfalls muss Fahrtenbuch angewandt werden.
Wäre das Fahrzeug ständig in der Vermietung (was defacto nur bei einem Verleiher der Fall wäre), ginge u.U. auch die normale Vermietgebühr abzgl 4%. Dürfte hier aber schwierig sein.
Ohne Dienstwagen sollte nicht gehen, da es sich um ein AG/AN-Verhältnis handelt. Dies ginge nur dann, wenn der AG das Fahrzeug nicht betrieblich zugeordnet hat - was wohl nicht der Fall ist.
^^ Aber lediglich meine Meinung
Hallo,
es handelt sich hierbei um PKWs.
Wie ist da, wenn dieser PKW nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung steht?
Keine dienstlichen Fahrten von oder zu Kunden.
MfG
Ines M.
Das entspräche dann wohl dem Beispiel unter Punkt 10.1.
@inesmattick schrieb:Wie ist da, wenn dieser PKW nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung steht?
Keine dienstlichen Fahrten von oder zu Kunden.
Ja, das ist doch die Definition von Privatnutzung. Fahrten Whg/Arbeit ist immer privates Vergnügen.
Anders sähe es lediglich aus, wenn der PKW ausschließlich zur betrieblichen Nutzung bestimmt wäre. Da hätte man keine Privatnutzung.
Hallo zusammen,
gibt es denn für dieses Thema abschließend eine Antwort? Ich habe die gleiche Frage zum verwandten/ähnlichen Fall.
der AG Vermietet sein Transporter an dritte und sowohl auch an seine MA mit einem entsprechenden Mietvertrag & Vergütung.
Ist hier etwas im Mietverhältnis ziwschen AG & AN zu beachten?
@CW_Catering schrieb:der AG Vermietet sein Transporter
Ich denke hier ist die Frage ansich schon beantwortet.... 😏 Ansonsten einfach mal nach Privatnutzung Transportfahrzeuge suchen....