Hallo Community,
wir haben einen Mitarbeiter, der ein Leasingfahrzeug als Firmenwagen bekommen soll.
Die Regelung im Betrieb besagt, dass der Mitarbeiter 50% der Leasingrate und die die anteiligen Kosten der Privatnutzung tragen muss.
Über die Abrechnung haben wir den PKW (e-Fahrzeug) erfasst.
Geldwerter Vorteil: 706,80 Euro
Eigenanteil MA: 1.025,22 Euro
Ich war der Meinung, dass lediglich 706,80 als Entgeltumwandlung abgerechnet werden können.
Die Differenz von 318,42 Euro müsste als Netto-Abzug / Eigenanteil des Mitarbeiters sein.
Habe ich einen Denkfehler?
Mit der Abrechnung wird der volle Eigenanteil von 1.025,22 mindern bei der Steuer und SV Berechnung berücksichtigt.
Ist das korrekt?
Vielen Dank für Euer Feedback .... manchmal sieht man den Wald vor läuter Bäumen nicht
Gruß Jasmina Reichert
Guten Morgen,
doofe Frage aber hast du die Zuzahlung auch bei dem Mitarbeiter angegeben ?
Bei uns steht im Brutto:
1% BLP = 531,00 €
Fahrtkosten Whg. - erste T. = 79,65 €
Zuzahlung = - 117,88 €
Im Netto stehen dann:
Fahrtkosten = - 492,77 (531 + 79,65 - 117,88)
als Abzug.
Vielleicht hilft das ja etwas. ☺
Hallo Jasmina,
es gibt zwei Arten von Firmenwagen.
Einmal mit einer Entgeltumwandlung in dem du deinen bisherigen Bruttolohn umwandelst und es gibt den Zuschuss zum Firmenwagen wo du dein bisheriges Gehalt weiter bekommst + Firmenwagen und eine Zuzahlung leisten kannst.
Beim zweiten Beispiel ist die Zuzahlung auf die Höhe des geldw. Vorteils beschränkt. (mehr geht, aber mindert nichts mehr)
Bei einer Entgeltumwandlung widerrum gibt es keine Beschränkung. Er verzichtet auf den Teil (Leasingrate, Treibstoffkosten) auf sein Gehalt und zahlt dementsprechend nur SV-Beiträge/Steuern auf den geldw. Vorteil des Firmenwagens.
Hallo Momo1,
vielen Dank für Deine Rückmeldung. So wie Du den Fall beschreibst, hätte ich die Abrechnung erwartet. Leider sind die Zahlen bei mir anders
Arbeitest Du mit LODAS? Mein Beispiel ist aus Lohn und Gehalt.
Gruß Jasmina
Hallo Claudia,
vielen Dank!
Das war mir nicht ganz klar, dass bei der Gehaltsumwandlung die Deckelung entfällt.
Kam erst jetzt mit den ersten Elektrofahrzeugen auf, da hier der geldwerte Vorteil oft niedriger ist als der Eigenanteil den die Kollegen tragen.
Hast Du mir eine Quelle, wo das genau geschrieben ist?
Vielen Dank Gruß
Jasmina
Frag mich nicht nach den Paragrafen, aber das kannst du überall nachlesen.
Wichtig ist das es eine Gehaltsumwandlung von Barlohn in Sachlohn ist und schriftlich festgehalten wird.
Entfällt das Fahrzeug kommt wieder der volle Lohn.
Der reguläre Firmenwagen kommt zusätzlich zum vertragsgemäßen Gehalt. Hier ändert der Wegfall nichts. (außer Wegfall der 1% Regel) Eventuell daher auch die Deckelung der Zuzahlung? Nur eine Vermutung.