Hallo liebe Community,
wir erlauben unseren Mitarbeitenden, ein Firmenhandy im Wert XY auszusuchen.
Bisher trug der Mitarbeitende den Mehrwert (Netto-Lohn-Abzug), was den Betrag XY überstieg und konnte nach 2 Jahren das Handy privat erwerben.
Jetzt wurden wir darauf hingewiesen, dass dies wahrscheinlich steuerrechtlich so nicht zulässig ist.
Kann uns jemand eine Auskunft geben, ob wir diesen Mehrwert weiterhin vom Netto-Lohn abziehen dürfen?
Genutzt hatten wir die Stammlohnart 200 Handykostenpauschale.
Vielen Dank und Grüße
Nicole
Hallo Nicole,
wenn Mitarbeitende das Firmenhandy nach 2 Jahren privat erwerben können, ist dies ebenfalls ein steuerrechtlich relevanter Vorgang. Der Restwert des Handys zum Zeitpunkt des Erwerbs muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Haben Sie Ihren steuerlichen Berater gefragt? Und z.B. § 3 Nr. 45 EStG mit den dazugehörigen Richtlinien prüfen lassen?