Ich habe eine kurze Frage: Wann wird der Firmenwagen auf der Lohnabrechnung berücksichtigt, wenn der Mitarbeiter ihn erst am 22. Juli erhält? Soll ich den Wagen schon mit der Lohnabrechnung für Juli oder August berechnen?
Der Firmenwagen wird ab dem Monat, in dem der AN ihn erhält, berücksichtigt. Selbst wenn es der letzte Tag des Monats ist.
Wenn man keine lust zu googeln hat, könnte man ja wenigstens die Forensuche nutzen. Und würde dann in diesem Fall doch tatsächlich sogar eine tagesaktuelle Lösung für die Frage finden.
Hallo,
um noch einmal zusammenzufassen:
Der geldwerte Vorteil für einen PKW wird immer für einen vollen Monat berücksichtigt, auch wenn dieser nur anteilig im Monat zu Verfügung stand.
Der PKW muss also schon im Juli angelegt werden.
Sollte der PKW später mitten im Monat gewechselt werden, wird der PKW im Monat des Wechsels für die Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen, der in dem Monat am längsten genutzt wird.
Wenn es genau 50/50 ist, dann wird der teurere PKW genommen.
Mit freundlichen Grüßen. ☺