Ich habe eine Frage bezüglich der Übernahme bzw. Weiternutzung von Firmenfahrrädern mit Gehaltsumwandlung.
Folgender Fall:
Arbeitnehmer erhält ein Firmenfahrrad mit Gehaltsumwandlung, soweit klar, nun kommt die Frage auf, wie dies am Ende der Leasinglaufzeit zu handhaben ist. Bei JobRad kann scheinbar sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer das Fahrrad übernehmen. Für mein Verständnis ist die Übernahme durch den Arbeitnehmer am einfachsten, damit müsste nur die letzte Gehaltsumwandlung mit Ende der Leasinglaufzeit und die private Nutzung abgerechnet werden und alles andere passiert zwischen JobRad und Arbeitnehmer, richtig?
Nun aber die Frage des Arbeitnehmers, was passiert, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad übernimmt; sollte er dies im Anschluss dann an den Arbeitnehmer übereignen, dann müsste der geldwerte Vorteil (40% vom Anschaffungswert, abzüglich der verbilligten Überlassung) versteuert und verbeitragt werden, stimmt dies auch noch?
Was aber, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad nicht übereignet, sondern es in den Besitz des Arbeitgebers geht und der Arbeitnehmer dies weiterhin nutzt, muss dann einfach nur die private Nutzung weiterhin mit versteuert und verbeitragt werden und es fällt einfach nur die Gehaltsumwandlung weg?
Über eine fachmännische Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Hallo,
rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?
@hexe schrieb:
Nun aber die Frage des Arbeitnehmers, was passiert, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad übernimmt; sollte er dies im Anschluss dann an den Arbeitnehmer übereignen, dann müsste der geldwerte Vorteil (40% vom Anschaffungswert, abzüglich der verbilligten Überlassung) versteuert und verbeitragt werden, stimmt dies auch noch?
Es müsste ein Wert ermittelt werden und versteuert, ggf. verbeitragt werden. Wird der 37b EStG angewendet werden kann, sogar beitragsfrei.
Die von Ihnen beschreibene Ermittlung des zu versteuernden Wertes habe ich auch schon öfters gelesen und entspricht z.B. dem Haufe Artikel.
Ich würde eher dazu tendieren, alles durch die Leasing-Gesellschaft abwickeln zu lassen. Je nach Leasing-Gesellschaft übernimmt diese dann Pauschalsteuern etc. Dann bleibt die Lohnabrechnungsseite bei Ihnen unangetastet und innerbetrieblich entsteht kein Verwaltungsaufwand.
Was aber, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad nicht übereignet, sondern es in den Besitz des Arbeitgebers geht und der Arbeitnehmer dies weiterhin nutzt, muss dann einfach nur die private Nutzung weiterhin mit versteuert und verbeitragt werden und es fällt einfach nur die Gehaltsumwandlung weg?
Ja, genau.
Danke für die Ausführungen.
@PaHeld schrieb:
Was aber, wenn der Arbeitgeber das Fahrrad nicht übereignet, sondern es in den Besitz des Arbeitgebers geht und der Arbeitnehmer dies weiterhin nutzt, muss dann einfach nur die private Nutzung weiterhin mit versteuert und verbeitragt werden und es fällt einfach nur die Gehaltsumwandlung weg?
Ja, genau.
Die Gehaltsumwandlung kann aber bleiben. Ist ja schließlich eine arbeitsrechtliche Vereinbarung und hat nichts damit zu tun ob der AG ein eigenes oder geleastes Bike zur Verfügung stellt. Das ja bezieht sich nur auf die weiter zu berücksichtigende Privatnutzungsversteuerung, oder?