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Firmenfahrrad Umandlungsrate Umsatzsteuer LODAS

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letzte Antwort am 28.10.2023 00:13:45 von wicki04
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AnniT2020
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zum Thema Dienstrad mit Gehaltsumwandlung Leasingrate.

 

MA hat über einen Anbieter abgeschlossen, Übernahme Rad zum 30.09.23 und die Rate startet ab Oktoberlohn.

Das Rad - Bruttolistenpreis 3997€ unter 25km/h -  wurde laut Datev Dokumente angelegt, Lohnarten etc,  und der Gelwerte Vorteil lief im Septemberlohn mit 9€ das erste mal durch. Das passt alles soweit. 

 

Nun muss ich im Oktoberlohn die Abzugrate anlegen, LA 202 LODAS ist angelegt. Nun war ich mir nicht sicher ob Brutto oder Nettorate (Brutto 134,08-  Netto 159,56). Nach Rückfrage bin ich nun komplett irritiert, es heißt:

 

"Ob Sie Brutto- oder Nettorate umwandeln, ist von Ihrer Vorsteuerabzugsberechtigung und die umsatzsteuerliche Handhabe von Fahrradleasingraten abhängig. Hinweis: die meisten unserer Kunden wandeln die Nettorate um, wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, und führen den Anteil der Umsatzsteuer aus einer 1%-Regel ab."

 

Wenn ich die Nettorate umwandel, wie soll ich das als 1% abbilden im Lohn? Wie handhabt ihr das?

 

Danke....

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 7
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Die Gehaltsumwandlung ist unabhängig von der umsatzsteuerlichen Behandlung.

Wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist, legst du beim MA eine entsprechende (LSt/SV Brutto-)Lohnart an, mit der du ihm die (USt-)Netto-Leasingrate abziehst.

Für die Buchung der Umsatzsteuer trägst du unter Mandantendaten > Finanzbuchführung > Buchungsbeleg Kontenverwaltung > Sonstige Konten die gewünschten Fibu-Konten ein, damit die auf dem Buchungsbeleg (80/85) auftaucht.

 

Das ist in der Tat ein bisschen verwirrend, weil Brutto/Netto sich hier einmal auf Lohnsteuer/SV und einmal auf die Umsatzsteuer bezieht. 😉

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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
573 Mal angesehen

Lieben Dank, das bringt doch mal etwas Licht ins Dunkel. 🙂

 

Also zieh ich dem MA Brutto die Nettoleasingrate ab, in meinem Fall Netto 134,08 (brutto wären es 159,56)- mit der LA 202. Dazu den Geldwerten vorteil Brutto rein und als Nettoabzug wieder raus. Damit wäre der Lohn fix.

 

Die Umsatzsteuerkorrektur Konten lege ich für Auto und Rad gleich fest damit? Aktuell wird das mit der Hand gebucht für die Autos.

 

Mich hat dieser erklärende Satz irritiert vom Anbieter, es über die 1% zu lösen.

 

Hilfe! Danke 🙂

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wicki04
Fortgeschrittener
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Die Umsatzsteuerkorrektur Konten lege ich für Auto und Rad gleich fest damit? Aktuell wird das mit der Hand gebucht für die Autos.

 

Meines Erachtens ist das von Hand buchen nicht mehr notwendig. Wenn man unter Mandantendaten/Organisationseinheiten/Firmenwagen/Firmenrad die PKWs oder Jobräder entsprechend mit dem vollen Bruttolistenpreis anlegt und die Auswahl bei Bemessungsgrundlage Lohnsteuer z.B. 1/4 Bruttolistenpreis trifft, dann wird von LODAS mittlerweile die Umsatzsteuerkorrektur im Buchungsbeleg richtig mit dem vollen Bruttolistenpreis berücksichtigt. Ich hatte seinerzeit als die Version rauskam alle PKWs dementsprechend umgestellt und es klappt mit der Umsatzsteuerkorrektur automatisch. 

KOB
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rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 7
522 Mal angesehen

@AnniT2020  schrieb:

Mich hat dieser erklärende Satz irritiert vom Anbieter, es über die 1% zu lösen.


Da geht es um die Ein-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuchmethode zur Berechnung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung. Ein-Prozent-Regelung ist einfacher, kann aber zu höheren Abzügen führen, Fahrtenbuchmethode ist genauer (und daher i.d.R. niedriger), aber mit deutlich mehr Aufwand verbunden und die Fahrtenbücher werden regelmäßig bei Prüfungen selbst wegen kleinster Fehler verworfen, so dass man dann ohnehin nach der Ein-Prozent-Regelung nachversteuern muss.

Und beim Rad ist Fahrtenbuch mangels eingebautem Kilometerzähler ohnehin schwierig.

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AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
517 Mal angesehen

Danke. Aber dann versteh ich den o.g. Satz des Anbieters der Räder noch weniger. Es geht ja um Fahrräder -  beim Auto ist mir das klar aber das ist ja nicht vom MA geleast. Das Fahrrad schon. Hab den Geldwerten Vorteil - in meinem Fall die 9 Euro -  jetzt durchlaufen lassen und ziehe die Rate Netto ab.

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wicki04
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 7
469 Mal angesehen

"Ob Sie Brutto- oder Nettorate umwandeln, ist von Ihrer Vorsteuerabzugsberechtigung und die umsatzsteuerliche Handhabe von Fahrradleasingraten abhängig. Hinweis: die meisten unserer Kunden wandeln die Nettorate um, wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, und führen den Anteil der Umsatzsteuer aus einer 1%-Regel ab."

 

Die Umsatzsteuer muss von 1 %  des Bruttolistenpreises des Jobrads gerechnet werden nicht von 0,25 %. Das rechnet Lodas automatisch in der Organisationseinheit um, wenn man Firmenrad auswählt,  den vollen BLIP der Bemessungsgrundlage einträgt und dann, 1/4 BLIP nimmt. 

 

Es geht ja um Fahrräder -  beim Auto ist mir das klar aber das ist ja nicht vom MA geleast. Das Fahrrad schon.

Auch bei einer Gehaltsumwandlung ist/ sollte eigentlich der Arbeitgeber der Leasingnehmer sein und nicht der Arbeitnehmer. Deshalb verstehe ich die Aussage hier nicht.

 

BMFSchreiben zur Umsatzsteuer

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2022-02-07-umsatzsteuerliche-bemessungsgrundlage-fuer-die-unternehmensfremde-private-nutzung-von.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Datev Dokument

https://apps.datev.de/help-center/documents/1024042

 

KOB
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letzte Antwort am 28.10.2023 00:13:45 von wicki04
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