Hallo,
meine Frage, welche Tage gebe ich bei den Fehlzeiten für Quarantäne ein?
z.B. 18.-29.12.2020. Mit oder ohne Wochenenden oder Feiertage???
Wenn ich die Wochenenden und FT mit rein nehme kommt mir der Fehler, dass die 6-Wochen Frist nicht richtig ermittelt werden kann.
VG Karl74
Guten Morgen,
das ist in der entsprechenden Anleitung von Datev ziemlich gut beschrieben, wie die Daten zu erfassen und die Entschädigung zu berechnen sind 🙂 Ausfallzeiten sind nur die Tage mit den tatsächlichen Arbeitsausfall, kein Wochenende (außer, es hätte dort gearbeitet werden müssen), keine Feiertage, keine Urlaubstage, keine Kranktage etc. Dort wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass Behörden ggf. auch nach Kalender- und nicht nach Arbeitstagen erstatten und daher eine vorherige Rücksprache sinnvoll ist.
Viele Grüße!
Hallo Community,
gern möchte ich die Anleitung zum Sachverhalt noch ergänzen: Im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) finden Sie alle nötigen Informationen.
Bei der Berechnung ergibt es lt. KuG Tabelle eine höhere Nettodifferenz wie lt. Probeabrechnung? Bekommt der Arbeitnehmer tatsächlich eine höhere Nettozahlung?
Dann soll die neue Berechnung tatsächich ab dem 31. März 2021 gelten.
Wir haben eine Quarantäneanordnung vom 27. März bis zum 14. April. Das würde bedeuten, das wir für den 29. + 30. März eine Probeabrechnung erstellen müssen und noch einmal eine für den 31. März.
Verzweifelte Grüße