Liebe Community,
ich habe für einen Mitarbeiter rückwirkend für den Februar 1 Tag unbezahlten Urlaub in den Fehlzeiten erfasst. Der Unterbrechungszeitraum wird auch korrekt auf der Probeabrechnung ausgewiesen.
Sein laufendes Entgelt beträgt rund. 6.600,00 € - gekürzt werden ihm in der Nachberechnung rund 660,00 € - also erheblich zu viel.
Was habe ich falsch gemacht?
welche Kürzungsformel ist denn beim Mandanten bzw. beim MA hinterlegt? Gerade im Februar immer wieder ein Thema.
Vielleicht versehentlich 2 Tage erfasst und Kürzung auf Basis der Arbeitstage (20 im Februar für die 5-Tage-Woche) hinterlegt? Bzw. hatte die Person vielleicht aus welchen Gründen auch immer nur 10 AT im Februar?
Hinterlegt ist Betrag x zu bez. Kalendertage/30
Die Kürzung erscheint mir trotzdem sehr hoch.
In den Fehlzeiten ist nur der eine Tag erfasst.
Ansonsten hatte der Mitarbeiter auch einen vollen Arbeitsmonat im Februar.
@abfall-nr schrieb:Hinterlegt ist Betrag x zu bez. Kalendertage/30
Dann rechnet das Programm genau so, wie die hinterlegte Vorschrift es vorgibt:
6.600 € x 27 Tage / 30 = 5.940,00 €. Die Kürzung beträgt 660,00 €.
@abfall-nr schrieb:...
Die Kürzung erscheint mir trotzdem sehr hoch.
Das liegt, wie schon von @CVolz angemerkt, an der bei Ihnen anzuwendenden Kürzungsvorschrift und am Monat Februar mit seinen nur 28 Kalendertagen. Sofern der eine Tag unbezahlte Urlaub dagegen in einem Monat mit 31 Kalendertagen genommen wird, erfolgt gar keine Kürzung:
6.600 € x 30 Tage / 30 = 6.600 €.
VG