Hallo Zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher vom Arbeitgeber bei Erkrankung des Kindes bis zu 15 Tage bezahlt freigestellt wird --> Also Fehlzeit PE (Pflege krankes Kind mit Entgeltfortzahlung).
So, nun ist das Kind aber länger krank und der Mitarbeiter meldet sich weiterhin Kind krank.
Nach Ablauf der 15 Tage müsste ich somit die Fehlzeit PK (Pflege krankes Kind mit Kranken(tage)geld) erfassen.
Gibt es seitens Datev hier eine Plausiprüfung, wann die 15 Tage abgelaufen sind oder muss ich hier selbst darauf achten und abzählen?
Besten Dank vorab!
Hallo,
in Lohn und Gehalt gibt es keine Plausibilitätsprüfung, den Zeitpunkt ab dem das Krankengeld anfällt, zu bestimmen.
Der Zeitpunkt muss manuell ermittelt und der entsprechende Ausfallschlüssel erfasst werden.
Hallo @Tally87 ,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse nun auch noch einmal mit weiteren (2024 und 2025) 15 Tagen Entgeltersatzleistung eintritt.
Nach meinem Verständnis hat der Arbeitgeber gem. § 616 BGB eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung bei Kinderkrankenpflege. Da allerdings die meisten Arbeitgeber § 616 BGB abbedingen - zumindest bzgl. der Kinderkrankenpflege, weil hier ja die Krankenkassen einspringen -, ist nach dem allgemeinen Verständnis die Krankenkasse in der Pflicht.
Ich glaube aber eher, dass die Krankenkasse von 15 bezahlten Kindkranktagen p. a. ausgeht und Arbeitsgeberleistungen darauf anrechnet, so dass im vorliegenden Fall die Krankenkasse gar nicht mehr zahlt.
Sehe ich das falsch? Welche Erfahrungen / Meinungen haben andere dazu? 🙂
Ich freue mich auf die Fortbildung.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo,
gilt das auch für das normale Krankengeld mit EFZ 42 Tage??
@Tally87 schrieb:Hallo,
gilt das auch für das normale Krankengeld mit EFZ 42 Tage??
Ich verstehe Ihre Frage leider nicht ... Der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber ergibt sich nicht aus § 616 BGB, sondern aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
VG
@lohnexpertedie Frage war an @Sophie_Hümmer bezüglich der Plausibilitätsprüfung.
Prüft Datev bei "normalem" Krankengeld die EFZ-Grenze von 42 Tagen!?!
Oh, Entschuldigung!
LODAS prüft den 42-Tage-Zeitraum und gibt bereits beim Erfassen der Fehlzeit einen Hinweis:
VG
Hallo,
im Falle des Ausfallschlüssels K - Krankheit (Lohnfortzahlung) prüft Lohn und Gehalt, wie häufig dieser in den letzten 12 Monaten erfasst wurde. Wenn mehr als 42 Tage erkannt wurden, wird der Hinweis #LN16412 ausgegeben. Lohn und Gehalt geht immer davon aus, dass alle Krank-Buchungen aufgrund der gleichen Krankheit erfasst werden.
Ggf. müssen Krankheitszeiträume daher aufgeteilt werden.
Woher sollte die Kasse wissen, wie viele Tage der*die Arbeitnehmer*in schon bezahlte Kinderpflege gemacht hat?
Somit sollte die Zahlung des Kinderkrankengeldes seitens der Krankenkasse doch ohne Probleme stattfinden, oder nicht!?
VG