Hintergrund: Arbeitsbescheinigungen für 2023, 2024, 2025 werden aus welchen Gründen auch immer seitens eines Mandanten für eine Angestellte gewünscht.
Also 28 Mal die Werte im SV-Meldeprotal erfassen. Soweit so schlecht. Laut Kollegin ist die Erfassung über Zeiträume nicht möglich. --> Entzieht sich meiner Detailkenntnis nehme ich daher erstmal so hin.
Nun wirft, das Portal 28 mal den folgenden Fehler aus:
Das hängt mit der Unterscheidung Ost/West zusammen welche ab 2025 entfallen ist.
Für die Jahre 23 und 24 muss doch aber unterschieden werden. Warum wirft das System an der Stelle den Fehler aus?
Meine Vermutung: Die Zuständigen wollten eine Unterscheidung zwischen O/W bei Meldungen für 2025 ausschließen. Bei Zeitraum übergreifenden Meldungen wird die Prüflogik ob zwischen O/W unterschieden wird auch auf vorherige Zeiträume angewendet. --> Fehler im Portal.
Ich werde die Kollegin bitten nun die ersten 24 Werte für 2023 und 2024 an das Meldeportal zu schicken und die 2025er Bescheinigungen in einem zweiten Durchgang anzustoßen. Wenn das so durchgeht würde, dass meine Vermutung untermauern.
Kann natürlich auch sein, dass ich komplett auf dem Holzweg bin.
Hatte jemand so ein Problem schonmal?
Montag Mittag und die Woche geht gut los. 😅
Den Workaround würde ich ebenfalls so machen. Also 23 und 24 melden.
Oder mal probieren, alle Zeiträume OHNE Angabe Ost/West zu senden ...
Oder mal probieren, alle Zeiträume OHNE Angabe Ost/West zu senden ...
Nach kurzer Rücksprache mit der Kollegin.
"Hatte ich versucht, da bekam ich 24 mal den Fehler, dass die Angabe fehlen würde."
Ich werde berichten ob mein angedachter Workaround funktioniert.
Danke für die Rückmeldung ... dann warten wir mal, ob mal das mit dem Workaround funktioniert.
Rückmeldung: Der von mir angedachte Work Around, löschen der 25 Anträge, behebt den Fehler.