Liebe Community, nachdem dieser Fehler aufgetreten ist, habe ich mich mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt. Vom Arbeitgeber wurde scheinbar das Gewerbe abgemeldet und damit das Arbeitgeberkennzeichen beim Finanzamt gelöscht.
Der Mitarbeiter des Finanzamts hat mir gesagt, ich solle nun ein, zwei Tage warten und dann die Abmeldung nochmal vornehmen.
Das habe ich zwischenzeitlich getan, aber leider wieder die Fehlermeldung erhalten.
Was kann ich noch tun, hab ich überhaupt noch die Möglichkeit abzumelden ?
Ich hoffe irgendjemand kann wir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi69
Hallo @Steffi69,
liegt eine erfolgreiche Anmeldung für den Arbeitnehmer vor?
Um eine Abmeldung durchführen zu können, ist das Arbeitgeberkennzeichen, sowie eine vorherige erfolgreiche Anmeldung am ELStAM-Verfahren erforderlich.
Bitte halten Sie mit dem zuständigen Finanzamt Rücksprache, ob eine gültige Anmeldung für den Arbeitnehmer vorliegt und lassen Sie ggf. das Arbeitgeberkennzeichen setzen.
Liebe Community,
am Arbeitgeberkennzeichen hat e wohl gefehlt. Das ist jetzt gesetzt. Gestern hab ich nochmal zum 1.1.26 angemeldet und werde dann versuchen nochmal zum 28.2.26 abzumelden.
Kann das wieder Probleme geben, weil ich ja schon versucht habe zum 28.2.26 abzumelden?
Steffi 69
Hallo @Steffi69,
nein, Sie können die Abmeldung zum 28.02.2026 erneut senden.
Wenn die Anmeldung zum 01.01.2026 von der Datev übermittelt wurde, solltest Du auch eine Abmeldung zum 28.02.2026 übermitteln können.
Für mich stellt sich eher die Frage ob eine Anmeldung nach der übermittelten Abmeldung erfolgt?