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Falsche Abmeldung durch Arbeitgeber

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letzte Antwort am 29.06.2023 08:33:06 von cro
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Mirco2393
Beginner
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Nachricht 1 von 12
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Hallo zusammen,

 

ich hoffe es gibt hier, den einen oder anderen, der mir helfen kann. Aktuell befinde ich mich in Gesprächen mit dem alten Steuerbüro, dem Finanzamt und dem neuen Steuerbüro und keiner scheint Schuld zu sein.

Ich habe bis vor kurzem eine Hauptbeschäftigung bei meinem alten Arbeitgeber gehabt und bin jetzt bei einem neuem Arbeitgeber gelandet. Der alte Arbeitgeber hat mich aber doppelt abgemeldet, einmal zum richtigen Datum 31.03 und einmal zum 01.04, was die Anmeldung für den neuen Arbeitgeber problematisch macht. Leider wurde ich dann mit Steuerklasse 6 berechnet, weil die Anmeldung nicht wie gewünscht zum 01.04 erfolgen konnte. 

 

Auf Nachfrage beim Finanzamt, habe ich die oben genannten Einträge genannt bekommen und eine Info, dass ich mich beim alten Steuerbüro melden soll, dass Sie diesen Eintrag korrigieren müssen. 

Das alte Steuerbüro sagt mir aber dass Sie diese Einträge nicht korrigieren können und schon alles versucht hätten, diesen Prozess durchzuführen. 

Nachdem die zähligen Anrufe bei dem alten Steuerbüro keinerlei Wirkung gezeigt haben, habe ich einen Antrag an das Finanzamt geschickt, dass ich um Änderung bitte. Dies war das ElSTAM Formular. Da ich aber nicht glaube, dass das erfolgreich sein wird, habe ich ein Schriftstück vom alten Steuerbüro gefordert, das besagt, dass die Abmeldung fälschlich eingetragen ist und mein neuer Arbeitgeber diese Daten ändern darf. 

Ob dies so funktioniert, stell ich mal in Frage.

 

Eventuell hat  jemand einmal die gleiche Erfahrung gemacht und weiß, wie und welche Schritte ich gehen muss, um dieses Dilemma zu lösen. 

 

Ich danke euch im Voraus schon einmal für eure Hilfe 🙂 

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 12
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Hallo @Mirco2393 ,

der 01. April ist nun schon etwas her. Eine rückwirkende Korrektur zum 01.04. jetzt nicht mehr möglich. Ich gehe aber davon aus, dass du aktuell mit der richtigen Steuerklasse abgerechnet wirst. Oder steht auf deiner aktuellen Abrechnung immer noch die Steuerklasse 6? Sollte das so sein, braucht das aktuelle Steuerbüro eigentlich 'nur' eine Abmeldung bei Elstam veranlassen und dich dann mit dem Tag danach wieder neu anmelden. Diverse Bescheinigungen sind gar nicht erforderlich. Das hätte theoretisch auch schon gleich im April passieren können. Hätte das aktuelle Steuerbüro dich gleich wieder bei Elstam abgemeldet und mit dem nächsten Tag wieder angemeldet, hätte das auch gleich mit der richtigen Steuerklasse klappen sollen.

 

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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cro
Experte
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Nachricht 3 von 12
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@Mirco2393  schrieb:

Hallo zusammen,

 

.....................Der alte Arbeitgeber hat mich aber doppelt abgemeldet, einmal zum richtigen Datum 31.03 und einmal zum 01.04, was die Anmeldung für den neuen Arbeitgeber problematisch macht. Leider wurde ich dann mit Steuerklasse 6 berechnet, weil die Anmeldung nicht wie gewünscht zum 01.04 erfolgen konnte. ............

 

Da habe ich auch noch des öfteren Überlegungsbedarf. Aber der neue AG sollte aus meiner Sicht eine Anmeldung zum 2. oder 3.4. durchführen, zählt dann ja für den ganzen Monat.

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Mirco2393
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Hallo Flitze,

 

aktuell stehe ich mit der richtigen Steuerklasse wieder drin, also Steuerklasse 1. Das dies aufgefallen ist, war auch erst Ende Mai, da der neue Arbeitgeber, hier erst die Korrekturen vorgenommen hat, also in der Lohnabrechnung, der erste Monat lief hier normal. Mir geht es darum, mein "fehlendes" Geld aus dem Monat, wo ich per Lohnsteuerklasse 6 berechnet wurde, wieder zu bekommen. Natürlich weiß ich auch, dass dies möglich ist am Ende des Jahres mit der Steuererklärung aber aktuell wächst das Geld nicht auf Bäumen... 

 

Die Dame aus dem ehemaligen Steuerbüro hatte mir noch gesagt, dass die Mandanten Daten vom neuen Arbeitgeber auch bearbeitet werden können, ob dies allerdings rechtens ist, wage ich zu bezweifeln.

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Mirco2393
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Mir wurde gesagt, dadurch, dass mein Vertrag zum 01.04 datiert ist, könne die Anmeldung auch nur zum 01.04 passieren. Eventuell macht es Sinn, hier eine Vertragsänderung anzustreben, wenn dies nicht mit Komplikationen verbunden ist.

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cro
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Die ELStAM ändern nichts am Eintrittsdatum. Daher abweichend für die Steuerklasse ein späteres Anmeldedatum wählen! Selbst ein manueller Eingriff im April dürfte bei Ihrer Dokumentation möglich sein.

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t_r_
Allwissender
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Nein, die Steuerklasse 6 kann als Nebenarbeitgeber zum 01.04.2023 wieder abgemeldet und zum 02.04.2023 als Hauptarbeitgeber wieder angemeldet werden. Das funktioniert leider nur innerhalb der ersten sechs Wochen der Beschäftigung ohne vorherige Abmeldung des alten Arbeitgebers. Das heißt, der alte Arbeitgeber muss zum 01.04.2023 auf jeden Fall abmelden. 

 

Rein technisch kann der neue Arbeitgeber die Steuerklasse manuell ändern. Das wird - insbesondere wenn ein Steuerberater dazwischen geschaltet ist - dieser nur sehr ungern tun, da der Arbeitgeber bzw. der Steuerberater für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer haftet.

Mirco2393
Beginner
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Hallo Cro,

 

genau die ELStAM ändert nichts am Eintrittsdatum, vielleicht habe ich das oben falsch umschrieben. Die Firma meldet grundsätzlich nur zu dem Zeitpunkt an, die im Vertrag festgehalten ist. Das wollte ich damit sagen.

 

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Mirco2393
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Hallo t_r_,

 

genau dies haben die mir eben auch aus dem Steuerbüro gesagt, dass die manuelle Änderung an sich möglich ist aber hierfür auch wer haften muss und das wollen die Kollegen aus dem Steuerbüro nicht.

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Mirco2393
Beginner
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Kurze Information, ich habe den Fall nun eskaliert und habe mit meinem Chef gesprochen, dieser war ziemlich entspannt und meinte, dass er sich darum kümmert. Er wird jetzt meinen Vertrag nachdatieren und das auf den 02.04 umändern lassen, sodass mir mein "fehlendes" Geld erstattet wird.

 

Das sich aber jeder immer den Ball hin und her spielt, verstehe ich hierbei absolut nicht. Aus Arbeitnehmersicht, ist das schon fast ein Unding, dass sich hierfür keiner verantwortlich fühlt

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pogo
Experte
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Die Vertragsänderung ist nicht mal notwendig und macht vermutlich noch ganz andere Probleme in einer eh schon komplizierten Situation.

 

Wenn der alte Arbeitgeber eine Abmeldung zum 1.4. erstellt hat, muss er ja auch eine Anmeldung zum 1.4. erstellt haben., wenn er eine Abmeldung zum 31.3. erstellt hatte. Das nur nebenbei erwähnt. 😉

 

Eine neue Anmeldung als Hauptarbeitgeber, damit du für April eine Steuerklasse ungleich 6 bekommst, ist also erst ab dem 2.4. möglich, weil der 1.4. schon mit dem Hauptarbeitgebermerkmal des alten Arbeitgebers belegt ist.

 

Der neue AG bzw. das Steuerbüro hat eine Anmeldung zum 1.4. vorgenommen, was nur als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 ging.

 

Es ist jetzt aber kein Problem für das Steuerbüro eine Abmeldung zum 1.4. zu erstellen und eine neue Anmeldung mit Meldebeginn zum 2.4. als Hauptarbeitgeber zu machen. Das Eintrittsdatum/der Beschäftigungsbeginn bleibt natürlich weiterhin der 1.4.

 

Im Abrechnungsprogramm LODAS sieht das dann so aus:

 

Abmeldung

pogo_0-1687961176981.png

 

Anmeldung

pogo_1-1687961212704.png

 

Und selbst wenn durch Fehlversuche erst eine Anmeldung mit Meldebeginn zum 3., 4., 5., 6., .... möglich ist, wird das auch nicht tragisch sein, da für den April trotzdem StKl 1 genutzt werden kann, wenn die Rückmeldung der Anmeldung da ist. Für den Lohnsteuerabzug gilt, dass die Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 EStG) zugrunde zu legen sind, die für den Tag gelten, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet.

 

Das gilt aber alles nur, wenn der alte AG wirklich eine Abmeldung vorgenommen hat.

 

 

Das ganze System ist aber nicht so einfach zu handhaben, wenn solche Probleme auftauchen und mehrere Parteien im Spiel sind, die sich koordinieren müssen und keinen Bock dazu haben. Kommt vor.

cro
Experte
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Nachricht 12 von 12
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@pogo  schrieb:

Die Vertragsänderung ist nicht mal notwendig und macht vermutlich noch ganz andere Probleme in einer eh schon komplizierten Situation.

 

.......................................

 

Der neue AG bzw. das Steuerbüro hat eine Anmeldung zum 1.4. vorgenommen, was nur als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 ging.

 

Es ist jetzt aber kein Problem für das Steuerbüro eine Abmeldung zum 1.4. zu erstellen und eine neue Anmeldung mit Meldebeginn zum 2.4. als Hauptarbeitgeber zu machen. Das Eintrittsdatum/der Beschäftigungsbeginn bleibt natürlich weiterhin der 1.4.

 

...................................

 

 

Das ganze System ist aber nicht so einfach zu handhaben, wenn solche Probleme auftauchen und mehrere Parteien im Spiel sind, die sich koordinieren müssen und keinen Bock dazu haben. Kommt vor.


Genau richtig @pogo.!  Und nur nochmals zur Betonung! Finger weg von Verträgen bei einem banalen technischen Vorgang wie ELStAM!

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letzte Antwort am 29.06.2023 08:33:06 von cro
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