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Fahrtkostenzuschuss und Jobticket

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letzte Antwort am 15.01.2026 14:40:30 von Claudia-
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Christina90
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Liebe Community,

 

ich benötige eure Hilfe (ich bin Quereinsteigerin im Bereich Lohn).

Jetzt haben wir in der Kanzlei einen neuen Mandanten übernommen. Laut Infos vom Mandaten und Auswertungen vom Vorberater konnte ich entnehmen, dass einige Mitarbeiter einen Fahrtkostenzuschuss erhalten, andere ein Jobticket.

 

Erstes Beispiel: 

Leider komme ich nicht auf die selbe Summen des Vorberaters.

Einfache Strecke MA zum AG sind 323 km - Zuschuss erhält er immer 207,60 €

 

Jetzt habe ich auch die Arbeitsverträge angefordert, es handelt sich um ein geringfügig Angestellten im Homeoffice.

 

 

Zweites Beispiel:

Mitarbeiter ebenfalls geringfügig Angestellt.

Arbeitsweg 1,1 km erhält monatlich ein Jobticket in Höhe von 58,00 €.

 

 

Alle Mitarbeiter bekommen dann auch noch einen

Sachbezug 50,00 €

Telefon Zuschuss 25,00 €

Internet Zuschuss 25,00 €

 

So das die Minijobber bei durchschnittlich 900,00 € Brutto sind.

 

Für mich fühlt es sich nicht richtig an. 

Leider haben wir in der Kanzlei kein Lohnspezi - deshalb hoffe ich hier auf Hilfe.

 

Vielen Dank.

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
319 Mal angesehen

Einfache Strecke MA zum AG sind 323 km - Zuschuss erhält er immer 207,60 € ++ geringfügig Angestellten im Homeoffice.

Das müssen Sie beim Arbeitgeber/Vorberater erfragen.

 

Zweites Beispiel:

Mitarbeiter ebenfalls geringfügig Angestellt.

Arbeitsweg 1,1 km erhält monatlich ein Jobticket in Höhe von 58,00 €.

Das ist OK. 2026 übrigens bis zu 63 €.

 

Alle Mitarbeiter bekommen dann auch noch einen Sachbezug 50,00 €

Telefon Zuschuss 25,00 €

Internet Zuschuss 25,00 €

Das ist zwar insgesamt ordentlich ausgereizt, dürfte aber vertretbar sein. Eine steuerliche Aufklärung und Dokumentation (Hintergründe), für jeden Einzelfall, wäre anzuraten.

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TLudwig
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
278 Mal angesehen

@Christina90  schrieb:

 

Zweites Beispiel:

Mitarbeiter ebenfalls geringfügig Angestellt.

Arbeitsweg 1,1 km erhält monatlich ein Jobticket in Höhe von 58,00 €.

Wird dieser Betrag an den MA ausgezahlt oder wird das Jobticket vom Unternehmen beim Beförderungsbetrieb direkt bezahlt? Wenn der Betrag ausgezahlt wird, brauchen Sie die Rechnungen/Quittungen vom Mitarbeiter, dass das ÖPNV-Ticket (vermtl. D-Ticket) wirklich erworben wird.

 

Einfache Strecke MA zum AG sind 323 km - Zuschuss erhält er immer 207,60 €

 

Jetzt habe ich auch die Arbeitsverträge angefordert, es handelt sich um ein geringfügig Angestellten im Homeoffice.


Wo ist der Arbeitsort des MA laut Arbeitsvertrag? Wenn der MA laut Arbeitsvertrag im Homeoffice arbeitet, gibt es auch keine 323 km Entfernung zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte.

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Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 4 von 4
246 Mal angesehen

Wenn der Mitarbeiter fest und dauerhaft im HO arbeitet, dann gibt es keine Betriebsstätte und keine Fahrten zur Arbeit. Wenn nun genau dieser Mitarbeiter allerdings 1x im Monat ins Büro fährt um vielleicht dort seine Unterlagen abzugeben und etwas persönlich zu besprechen, dann zählt dies nicht als Wege zur Arbeit sondern als reine Fahrtkosten. So als würde er zu einem Kunden fahren. Dann kann der Weg mit 0,30 EUR pro km steuerfrei gezahlt werden. Müsste allerdings dann auch in der LST-Bescheinigung als Fahrtkostenerstattung ausgewiesen werden. 

Eine reine Fahrtkostenerstattung gehört nicht zum Lohn vom Minijobber, da es eher eine Auslagenerstattung ist. 

Ebenso wenig wie die steuerfreie Übernahme von Jobticket/ÖPNV. 

 

Wie genau man nun auf die 207,60 EUR gekommen ist, müsste man mit dem Vorabrechner klären.

 

Sachbezüge wie Gutscheine, Telefonkostenzuschuss, Internetzuschuss wird m.E. angerechnet. 

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letzte Antwort am 15.01.2026 14:40:30 von Claudia-
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