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Fahrtkostenerstattung bei Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 22.07.2020 13:16:51 von t_r_
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Dolfilein1
Einsteiger
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Hallo,

 

habe eine Mitarbeiterin, sie erhält einen Fahrtkostenzuschuss (Lohnart 2951). Nun ist sie seit Juli im Beschäftigungsverbot (Vollzeit, generelles Beschäftigungsverbot). Auf der Probeabrechnung wird diese Lohnart trotzdem noch aufgeführt. Ist dies korrekt?

 

Mein Gedankengang war, wenn sie nicht arbeitet erhält sie auch kein Fahrtkostenzuschuss. Ist der Gedankengang falsch?

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
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Deinen Gedankengang erscheint mir logisch, zumindest wenn der Fahrtkostenzuschuss st-frei oder pauschbesteuert wurde - nach meinem Geschmack wäre noch ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen vonnöten.

 

Bestimmt ist der Kürzungsschlüssel richtig hinterlegt - funktioniert vielleicht nur deswegen nicht, weil das Gehalt ja nicht ausfällt, sondern ML gezahlt wird.

 

Sicherheitshalber würde ich den Kürzungsschlüssel prüfen und dann entsprechend den vertraglichen Vorgaben handeln.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 3 von 4
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Moin,

 

hier ist arbeitsrechtlich zu prüfen, ob die Zahlung Entgeltcharakter hat - dann ist dies auch während des Beschäftigungsverbots zu zahlen und später bei der Berechnung der Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen.

 

Siehe hierzu Urteil des LAG Schleswig-Holstein:  3-Sa-388/13 

 

Auf die sozialversicherungsrechtliche Behandlung kommt es hierbei nicht an. Der Fahrkostenzuschuss wird im Rahmen des Beschäftigungsverbots in dem Fall auch über das U2-Verfahren erstattet.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
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Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn @Uwe_Lutz noch der Hinweis für die Erfassung. Sie finden auf der Mitarbeiterebene unter Fahrtkostenzuschuss | Mappe "Fahrtkostenzuschuss/Jobticket" auch das Feld Kürzung. Hier können Sie Einfluss auf die Kürzung bei Teil- und Voll-Monaten nehmen.

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letzte Antwort am 22.07.2020 13:16:51 von t_r_
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