Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Die Firma kaufte im Oktober letzten Jahres ein Fahrzeug. Dieses sollte der MA (Physiotherapie) nur für die Auswärtstermine nutzen.
Nun gibt es eine neue Vereinbarung dass der MA auch privat damit fahren darf.
Ein Fahrtenbuch schreibt er erst ab März. Dieses liegt mir nun seit gestern vor.
Wie gehe ich jetzt am besten vor, was muss ich beachten und wie erfasse ich das in den Bewegungsdaten?
Ich habe mit Fahrtenbuch noch keine Erfahrung, hatte bisher immer die 1%-Regelung.
LG
Hallo MaRo 2020,
ein Wechsel von 1 %-Regelung auf Fahrtenbuch ist für dasselbe Fahrzeug unterjährig nicht zulässig.
Er kann im nächsten Jahr im Januar wechseln.
Siehe Dok-Nr. 0929197 dort ist es beschrieben.
Viele Grüße
Sailor
Und da er vor März kein Fahrtenbuch führte, es aber schon für Privatfahrten nutzte, muss die 1%-Regelung abgerechnet werden - ist das korrekt?
Hallo nochmal,
ich glaube, ich hatte es falsch verstanden. Wenn er das Fahrzeug immer nur aus dem "Pool" genommen hat für Dienstfahrten hat das nichts mit privater Nutzung zu tun. Sie haben es doch überhaupt nicht beim Arbeitnehmer berücksichtigt oder?
Dann würde ich sagen, das einer Fahrtenbuchführung nichts im Weg steht, weil dann ja gar nicht privat versteuert wurde.
Ich würde das Fahrzeug dann ab März mit Fahrtenbuch führen, was allerdings ganz viele Einhaltungsvorschriften mit sich zieht.
Viele Grüße
Sailor
Also doch richtig verstanden! Ja, dann muss er bei der 1 %-Regelung bleiben
Und damit man das Ganze digitalisieren und automatisieren kann, gibt's das auch als digitale Lösung inkl. Schnittstelle zur DATEV: Unser elektronisches Fahrtenbuch: Faszinierend einfach.
Ist nur ein Beispiel. Das müsste es ggf. auch direkt vom Hersteller des KFZs geben.
Nur als Tipp für die Zukunft & die Beratung beim Mandanten.
Genau, bisher hatte er es nur für dienstliche Fahrten, ab März führt er Fahrtenbuch.
Allerdings gilt wohl die Vereinbarung für die privaten Fahrten schon ab Februar.
Dann ist man mit der 1% dieses Jahr wohl auf der sichereren Seite und dann ab nächstem Jahr Wechsel zur Fahrtenbuchmethode, oder ?
Ja genauso ist es richtig.
Guten Morgen,
der Mandant möchte dass ab März nun nach der Fahrtenbuch-Methode abgerechnet wird.
Dies soll im April Lohn mit berücksichtigt werden.
Ich habe bisher immer nur mit der 1% Methode gearbeitet und bin nun unsicher alles korrekt zu machen.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Danke!
Guten Morgen,
das Thema ist sehr gut beschrieben bei Haufe. Einfach mal bei Google "Fahrtenbuch abrechnen" eingeben, dann steht unter Haufe eine sehr gute Beschreibung.
Hallo,
ich habe auch einen Mandanten, der nach Fahrtenbuch abgerechnet werden möchte.
Wie erstelle ich das allerdings in DATEV LuG?
Ich habe das bisher nicht gemacht und bin ein wenig ratlos, wie ich das im System umsetze?
Wird die Strecke zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte zur Berechnung mit herangezogen?
Hallo,
aktuell ist es in Lohn und Gehalt nicht möglich, einen Firmenwagen nach der individuellen Methode nach km abzurechnen.
Ihr Wunsch, nach einer Möglichkeit gleichbleibende Stunden zu erfassen, ist bereits bekannt.
Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen.
@Matthias_Platz schrieb:
aktuell ist es in Lohn und Gehalt nicht möglich, einen Firmenwagen nach der individuellen Methode nach km abzurechnen.
What? 😲 Gibt es eine Liste, was LuG gegenüber LODAS noch alles nicht kann? Ich dachte immer, die Programme seien funktional gleich; nur die Art der Berechnung ist anders. OK. Wieder was gelernt.
Und was macht man als Kanzlei oder @_JuliaBorowski_ nun? LODAS lizenzieren, installieren, Mandanten umstellen, sich einlesen und dann abrechnen? Dem Mandanten sagen: geht nicht?
Klar geht das In LuG auch. Man errechnet den Kostenkilometer, multipliziert mit der Anzahl FA/WO/1,T-KM und mit der Anzahl Privatfahrten-KM.
Dann können die Lohnarten unter Entlohnung erfasst werden: 2420/2440 und 2410.