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FTU - Zulagen für Erhöhungsstunden - je nach Entgeltgruppe / Stufe

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letzte Antwort vor 7 Stunden 13:10:42 von Kristin_Frohmeyer
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TBZ
Einsteiger
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Liebe Community, 

 

hat jemand eine Idee, wie künftig Erhöhungsstunden mit Zuschlägen abgerechnet werden können? Ab 1.1.26 können Mitarbeitende im TVV ihre Wochenarbeitszeit von 39 Stunden auf 42 erhöhen. Diese 3 Erhöhungs-Stunden müssen in Entgeltgruppe 1-8 mit 25% Zuschlag und ab Entgeltgruppe 9 mit 10% Zuschlag vergütet werden. Wie  kann ich das abbilden? 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @TBZ,


dieser Sachverhalt kann über die Stammlohnart 780 Ausgleich Arbeitsstd. abgebildet werden.


Mit dieser Lohnart werden die Stundenentgelte aus der individuellen Entgeltgruppe und individuellen Entgeltstufe der Beschäftigten zzgl. dem Betrag der individuellen Zwischenstufe/Endstufe abgerechnet.


Die Lohnart kann entsprechend angepasst werden.


Eine weitere Möglichkeit besteht über die FTU-Zulagen. Informationen hierzu finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1009226.


Alternativ können Sie gerne über einen weiteren unserer Servicekanäle Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir uns den Sachverhalt gemeinsam ansehen und Lösungswege finden können.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TBZ
Einsteiger
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Ich muss leider nochmal nachfragen. Ich habe nun in den Mandantendaten eine Zulage "Erhöhungsstunden" erfasst. Unter Betrag erfasse ich "nach Gruppen/Stufen". Hier muss in der Tabelle nichts eingetragen werden, oder? Unter Bemessung Prozentsatz erfasse ich "aus Tabellenentgelt" und unter Prozentsatz erfasste ich bei Entgeltgruppe 1-8 25% und bei Entgeltgruppe 9-15 10 % (nach TVV). 

Wo erfasse ich denn in den Personaldaten dann die Anzahl der Erhöhungssunden? z. B. 3 für einen Mitarbeiter, der von 39 auf 42 Stunden erhöht? Ich finde hier auch im Hilfe-Dokument leider keine Lösung. 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
5 Mal angesehen

Hallo @TBZ,


wir möchten uns diesen Sachverhalt gerne näher mit Ihnen gemeinsam ansehen. Bitte wenden Sie sich dafür über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort vor 7 Stunden 13:10:42 von Kristin_Frohmeyer
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