abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
Hinweis
Am Samstag, den 25.10.2025, findet von 6:00 - 22:00 Uhr die jährliche Standortausfallübung statt. In diesem Zeitraum kann es bei den DATEV-Cloud-Anwendungen und allen Anschaltungen an das DATEV-Rechenzentrum zu Einschränkungen kommen.

FINN Auto - JobAuto

3
letzte Antwort am 27.08.2025 17:39:15 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Janette
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
608 Mal angesehen

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit dem Angebot FINN JobAuto für Mitarbeitende? Ich habe mir die Seite angeschaut und verstehe nicht ganz, was genau mit der „Ersparnis durch Sachbezug und Gehaltsumwandlung“ gemeint ist.

 

FINN wirbt damit, dass das Auto günstiger sei, weil es über das Bruttogehalt abgerechnet wird und nicht aus dem Netto gezahlt wird – also ein Vorteil für die Mitarbeitenden.

Ich vermute, das läuft wie ein klassischer Dienstwagen mit Gehaltsumwandlung und geldwertem Vorteil, der nach der 1 %-Regel (ggf. 0,25 % bei E-Autos) versteuert wird.

 

Aber:

🔹 Warum genau wird das günstiger dargestellt?

🔹 Ist das wirklich ein Unterschied zu einem normalen Leasingwagen über den Arbeitgeber?

🔹 Hat jemand ein Beispiel, wie sich das finanziell oder lohntechnisch auswirkt?

 

Freue mich über Tipps oder Rechenbeispiele – gern auch, wenn jemand das schon mal mit FINN umgesetzt hat.

Vielen Dank!

 

Unbenannt.JPG

STBMT
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
559 Mal angesehen

Keine Ahnung ob´s sich wirklich lohnen würde, müsste man mal durchrechnen. Aber es geht wohl um dies hier.

 

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/firmen-pkw-endlich-klarheit-bei-zuzahlung-und-1-regelung_190_399410.html

0 Kudos
AliV
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
545 Mal angesehen

Hallo,

es geht darum, dass der Bruttolohn gemindert wird und durch die pauschale Bewertung des gwV Auto nicht in gleicher Höhe ein steuerpflichtiger Sachbezug entsteht, sondern insb bei E-Autos ein deutlich geringerer (Dienstwagenprivileg). Ist ein ähnliches Modell wie bei den Dienstfahrrädern.

 

Die Alternative sind die Kosten für ein entsprechenden Leasing/ Abo aus dem versteuerten Netto.

 

Steuerlich gibt es kein Zusatzerfordernis für die Bewertung mit der 1%-Regelung. Weiterhin muss auch geprüft werden, ob wirklich eine Dienstwagenüberlassung vorliegt oder ggf. ein ähnlicher Sachverhalt wie in dem BFH-Urteil zum Behördenleasing.

 

VG

0 Kudos
Claudia-
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
357 Mal angesehen

Ich habe gerade von einem Mandanten die gleiche Anfrage erhalten. 

 

Ich verstehe es so, dass der Mitarbeiter in Höhe der Aborate auf sein Bruttogehalt verzichtet. 

Die Aborate ist gerade bei Elektroautos höher als die 1% Regel (0,25% bei E-Autos). Dadurch ergibt sich die Ersparnis.

 

Der Mitarbeiter verzichtet so z.Bsp. auf 300,- EUR Bruttogehalt (Höhe der Abo-Rate)

Ihm werden aber dann vielleicht nur 160,- EUR für die Privatnutzung vom E-Auto draufgeschlagen, sodass er für die Differenz von 140,- EUR keine Steuern und SV-Abgaben zahlt. 

Der AG spart ebenfalls auf die 140,- EUR brutto weniger die SV-Abgaben. 

 

Der Mitarbeiter bekommt somit ein Fahrzeug wofür er privat 300,- EUR monatlich zahlen würde, für nur 260,- EUR. (wenn er z.Bsp. 40,- EUR SV- und Steuern spart)

 

Der AG hat keine direkten Ausgaben (Leasingrate, o.ä.), da die Abo-Rate aus dem reduzierten Lohn finanziert wird.

 

Ich hoffe ich habe das so richtig verstanden. Macht aus meiner Sicht auch meist nur Sinn, wenn es sich um einen E-Wagen handelt, da sonst kein merkbarer Unterschied zwischen BLP 1% Regel und Abo-Rate besteht. 

 

Ich würde mir hier nur eine DATEV Anleitung für LODAS wünschen um die Lohnart etc. richtig zu hinterlegen. 

Anleitung Jobrad ist nur für Jobrad und Firmenwagen ist nur für reguläre Firmenwagen. Anleitung für Gehaltsumwandlung wäre wünschenswert.

0 Kudos
3
letzte Antwort am 27.08.2025 17:39:15 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage