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Erstattung bei individuellen Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 28.06.2023 11:22:49 von cro
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Liebes Team,

 

ich habe eine Mitarbeiterin, die ein individuelles Beschäftigungsverbot hat. Sie arbeitet täglich zwei Stunden weniger als vorher, also von 40 Stunden runter auf 30 Stunden.

 

Jetzt meine Frage, erhält der Arbeitgeber nur den "Arbeitsausfall" durch das Beschäftigungsverbot erstattet? Das wären in diem Fall 20 % Beschäftigungsverbot.

vw
Erfahrener
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@_JuliaBorowski_  schrieb:

Liebes Team,

 

ich habe eine Mitarbeiterin, die ein individuelles Beschäftigungsverbot hat. Sie arbeitet täglich zwei Stunden weniger als vorher, also von 40 Stunden runter auf 30 Stunden.

 

Jetzt meine Frage, erhält der Arbeitgeber nur den "Arbeitsausfall" durch das Beschäftigungsverbot erstattet? Das wären in diem Fall 20 % Beschäftigungsverbot.


 

Hallo,

wieviel sollte denn erstattet werden? 😉

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1002467

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
MikeWHerbs
Erfahrener
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Alles

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
Bini
Einsteiger
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Hi,

 

wenn Du den Mutterschutzlohn im Kalender erfasst, spar dir die Wochenenden aus.

Sonst kommen wirklich hohe Erstattungsanträge raus.

 

Und bei der nächsten Betriebsprüfung....

 

Lg Sabine

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cro
Experte
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@Bini  schrieb:

Hi,

 

wenn Du den Mutterschutzlohn im Kalender erfasst, spar dir die Wochenenden aus.

Sonst kommen wirklich hohe Erstattungsanträge raus.

 


Warum bei einem monatliche Festbezug aussparen? Sehe dazu keinen Anlass.

Bini
Einsteiger
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hi Cro,

 

weil ich eine wirklich nicht nachvollziehbare Erstattung beantragt habe.

Wenn ich die Wochenenden rausnehme passt es.

 

LG

Sabine

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cro
Experte
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Nachricht 7 von 7
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Oh je, dann wird es aber nicht richtiger. Dennoch bestes Gelingen.

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6
letzte Antwort am 28.06.2023 11:22:49 von cro
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