Liebes Team,
ich habe eine Mitarbeiterin, die ein individuelles Beschäftigungsverbot hat. Sie arbeitet täglich zwei Stunden weniger als vorher, also von 40 Stunden runter auf 30 Stunden.
Jetzt meine Frage, erhält der Arbeitgeber nur den "Arbeitsausfall" durch das Beschäftigungsverbot erstattet? Das wären in diem Fall 20 % Beschäftigungsverbot.
@_JuliaBorowski_ schrieb:Liebes Team,
ich habe eine Mitarbeiterin, die ein individuelles Beschäftigungsverbot hat. Sie arbeitet täglich zwei Stunden weniger als vorher, also von 40 Stunden runter auf 30 Stunden.
Jetzt meine Frage, erhält der Arbeitgeber nur den "Arbeitsausfall" durch das Beschäftigungsverbot erstattet? Das wären in diem Fall 20 % Beschäftigungsverbot.
Hallo,
wieviel sollte denn erstattet werden? 😉
https://apps.datev.de/help-center/documents/1002467
Gruß, vw
Alles
Hi,
wenn Du den Mutterschutzlohn im Kalender erfasst, spar dir die Wochenenden aus.
Sonst kommen wirklich hohe Erstattungsanträge raus.
Und bei der nächsten Betriebsprüfung....
Lg Sabine
@Bini schrieb:Hi,
wenn Du den Mutterschutzlohn im Kalender erfasst, spar dir die Wochenenden aus.
Sonst kommen wirklich hohe Erstattungsanträge raus.
Warum bei einem monatliche Festbezug aussparen? Sehe dazu keinen Anlass.
hi Cro,
weil ich eine wirklich nicht nachvollziehbare Erstattung beantragt habe.
Wenn ich die Wochenenden rausnehme passt es.
LG
Sabine
Oh je, dann wird es aber nicht richtiger. Dennoch bestes Gelingen.