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Erstattung AAG für Mehrfachbeschäftigte über BBG

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letzte Antwort am 03.06.2025 15:54:24 von Selina_Heubeck
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Hellbrück_J
Beginner
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Nachricht 1 von 5
303 Mal angesehen

Hallo,

ich habe das Problem, dass ich einen Mehrfachbeschäftigten mit einem gesamten Entgelt (aus beiden Beschäftigungen) über der Beitragsbemessungsgrenze habe und für den Erstattungsantrag AAG U1 das Entgelt nicht runter gerechnet wird. Ich habe alles, was möglich ist zur Mehrfachbeschäftigung erfasst, aber bei dem Erstattungsantrag wird immer vom vollen Entgelt aus gerechnet. Gibt es da einen Trick, wie ich dahin komme, dass nur von dem anteiligen Entgelt der BBG gerechnet wird?

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
275 Mal angesehen

Hallo,

 

gern prüfen wir Ihren Sachverhalt individuell.

Bitte wenden Sie sich zur genauen Klärung über einen anderen Servicekanal an uns.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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CO22
Beginner
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Nachricht 3 von 5
122 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

ich habe das gleiche Problem - wie wurde dies denn gelöst?

 

Ich habe einen Mitarbeiter welcher Mehrfachbeschäftigt über BBG ist.

Ich habe jetzt lange recherchiert und leider bin ich nicht auf die Lösung gekommen.

 

Die Krankenkasse des Mitarbeiters hat mir gesagt, dass der falsche Wert übermittelt wird und auf der Übermittlung nicht ersichtlich ist, dass der Mitarbeiter eine Mehrfachbeschäftigung hat.

 

Über Tips und Hilfe wäre ich extrem glücklich.

Ich benutze Lohn- und Gehalt

 

Liebe grüße und schon einmal vielen Dank!!!

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Hellbrück_J
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
111 Mal angesehen

Ich weiß es nicht mehr 100%ig, aber ich meine ich habe es am Ende manuell gemacht.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
57 Mal angesehen

Hallo,


Sachverhalte zum Thema Mehrfachbeschäftigung sind pauschal schwer zu beurteilen. Gerne helfen wir Ihnen über unsere üblichen Servicekanäle weiter.


Eventuell hilft Ihnen auch bereits das Dokument 1020127 weiter.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.06.2025 15:54:24 von Selina_Heubeck
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