Hallo,
wir sind uns nicht sicher, ob Empfänger ALG 1 mit Nebenjob die Energiepauschale von ihrem Arbeitgeber des Nebenjobs erhalten.
Gibt es da schon gesicherte Erkenntnisse?
Herzliche Grüße
GH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
rechtlich können wir hier leider nicht unterstützen. Wenden Sie sich bitte zur Klärung an das Finanzamt.
minijoober trägt den "highländer"-zettel (du bist der einzige haupt-ag) zum AG und bekommt (sofern 1.9. noch da und lst-anm. mtl. ... etc.) die epp.
so meine kenntnis.
Ich habe heute ein Seminar zum Theme Energiepauschale besucht. Hier wurde gesagt, dass Bezieher von ALG 1 keinen Anspruch auf die Energiepauschale haben.
Der Minijob wäre dann wie ein 2. Dienstverhältnis zu behandeln, der Minijobber sei damit nicht anspruchsberechtigt.
@mwolf schrieb:Ich habe heute ein Seminar zum Theme Energiepauschale besucht. Hier wurde gesagt, dass Bezieher von ALG 1 keinen Anspruch auf die Energiepauschale haben.
Der Minijob wäre dann wie ein 2. Dienstverhältnis zu behandeln, der Minijobber sei damit nicht anspruchsberechtigt.
Moin,
die Aussage in dem Seminar halte ich für falsch, da ein ALG-1-Bezug kein Beschäftigungsverhältnis ist.
Im Blog der Minijobzentrale wurde auch auf diese Frage eingegangen. Auch dort ist man der Meinung, dass ein ALG-1-Bezieher einen Anspruch auf Auszahlung der EPP an den Arbeitgeber hat, wenn die Bestätigung über das 1. Dienstverhältnis vorliegt:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke für den Hinweis. Auf der Seite der Minijob-Zentrale findet sich tatsächlich folgender Vermerk:
"Die Energiepreispauschale wird nicht bei der Einkommensanrechnung von Sozialleistungen berücksichtigt. Auch Rentner oder Arbeitslosengeldbezieher mit einem Minijob erhalten die Energiepreispauschale, ohne dass diese auf die Rente oder das Arbeitslosengeld angerechnet wird."
Da war mein Seminar wohl nicht ganz aktuell.... 🤔☹️
VG
M. Wolf