abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Erhalten Empfänger ALG 1 mit Nebenjob die Energiepauschale von ihrem Arbeitgeber des Nebenjobs

5
letzte Antwort am 22.07.2022 13:07:37 von mwolf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
GH
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
7219 Mal angesehen

Hallo,

 

wir sind uns nicht sicher, ob  Empfänger ALG 1 mit Nebenjob die Energiepauschale von ihrem Arbeitgeber des Nebenjobs erhalten.

 

Gibt es da schon gesicherte Erkenntnisse? 

 

Herzliche Grüße

GH

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 6
7144 Mal angesehen

Hallo, 


rechtlich können wir hier leider nicht unterstützen. Wenden Sie sich bitte zur Klärung an das Finanzamt.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
alex7763
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 6
7114 Mal angesehen

minijoober trägt den "highländer"-zettel (du bist der einzige haupt-ag) zum AG und bekommt (sofern 1.9. noch da und lst-anm. mtl. ... etc.) die epp.

 

 

so meine kenntnis.

 

 

 

0 Kudos
mwolf
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
7067 Mal angesehen

Ich habe heute ein Seminar zum Theme Energiepauschale besucht. Hier wurde gesagt, dass Bezieher von ALG 1 keinen Anspruch auf die Energiepauschale haben.

 

Der Minijob wäre dann wie ein 2. Dienstverhältnis zu behandeln, der Minijobber sei damit nicht anspruchsberechtigt.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 6
7042 Mal angesehen

@mwolf  schrieb:

Ich habe heute ein Seminar zum Theme Energiepauschale besucht. Hier wurde gesagt, dass Bezieher von ALG 1 keinen Anspruch auf die Energiepauschale haben.

 

Der Minijob wäre dann wie ein 2. Dienstverhältnis zu behandeln, der Minijobber sei damit nicht anspruchsberechtigt.


Moin,

 

die Aussage in dem Seminar halte ich für falsch, da ein ALG-1-Bezug kein Beschäftigungsverhältnis ist.

 

Im Blog der Minijobzentrale wurde auch auf diese Frage eingegangen. Auch dort ist man der Meinung, dass ein ALG-1-Bezieher einen Anspruch auf Auszahlung der EPP an den Arbeitgeber hat, wenn die Bestätigung über das 1. Dienstverhältnis vorliegt:

 

Uwe_Lutz_0-1658486662315.png

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

0 Kudos
mwolf
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
7023 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

danke für den Hinweis. Auf der Seite der Minijob-Zentrale findet sich tatsächlich folgender Vermerk:

 

"Die Energiepreispauschale wird nicht bei der Einkommensanrechnung von Sozialleistungen berücksichtigt. Auch Rentner oder Arbeitslosengeldbezieher mit einem Minijob erhalten die Energiepreispauschale, ohne dass diese auf die Rente oder das Arbeitslosengeld angerechnet wird."

 

Da war mein Seminar wohl nicht ganz aktuell.... 🤔☹️

 

VG

M. Wolf

 

0 Kudos
5
letzte Antwort am 22.07.2022 13:07:37 von mwolf
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage