Ich muss eine Erfindervergütung abrechnen. Dass diese steuer- und sv-pflichtig ist, steht außer Frage. Ich suche die richtige Lohnart.
Gem. Dokument 1002492 (Überschrift Erfindervergütung abrechnen) soll Lohnart 205 verwendet werden (Fünftelregelung, Einmalbezug). Im Dokument 5300247 steht allerdings explizit, dass für Erfindervergütungen eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung ausscheidet. Also doch lieber Lohnart 203 nehmen?
Ich bin verwirrt, wer kann helfen?
Eine Antwort kann ich dir leider nicht geben, aber du solltest das auf jeden Fall bei beiden Artikeln über den Feedback-Button melden (wenn du es noch nicht gemacht hast), damit @Melanie_Koller und ihre Kollegïnnen da nochmal drauf schauen.
Einmalbezug Ja, fünftelregelung scheidet aus, da kein Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit:
siehe hier : Vergütung für Arbeitnehmererfindung kein begünstigter Arbeitslohn | Personal | Haufe
und auch : Erfindervergütungen - NWB Datenbank