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Erfindervergütung

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letzte Antwort am 24.07.2024 11:08:06 von bodensee
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jena
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 3
189 Mal angesehen

Ich muss eine Erfindervergütung abrechnen. Dass diese steuer- und sv-pflichtig ist, steht außer Frage. Ich suche die richtige Lohnart.

 

Gem. Dokument 1002492 (Überschrift Erfindervergütung abrechnen) soll Lohnart 205 verwendet werden (Fünftelregelung, Einmalbezug). Im Dokument 5300247 steht allerdings explizit, dass für Erfindervergütungen eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung ausscheidet. Also doch lieber Lohnart 203 nehmen?

 

Ich bin verwirrt, wer kann helfen?

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 3
183 Mal angesehen

Eine Antwort kann ich dir leider nicht geben, aber du solltest das auf jeden Fall bei beiden Artikeln über den Feedback-Button melden (wenn du es noch nicht gemacht hast), damit @Melanie_Koller und ihre Kollegïnnen da nochmal drauf schauen.

bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 3
158 Mal angesehen

Einmalbezug Ja,  fünftelregelung scheidet aus, da kein Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit: 

 

siehe hier : Vergütung für Arbeitnehmererfindung kein begünstigter Arbeitslohn | Personal | Haufe

 

und auch : Erfindervergütungen - NWB Datenbank

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 24.07.2024 11:08:06 von bodensee
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