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Erfassung bei Teilzeitbeschäftigung "Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind"

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letzte Antwort am 28.04.2021 16:34:42 von Vanessa_Mertel
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tschortsch
Aufsteiger
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Hallo,

 

wir arbeiten mit LODAS und hoffen auf die Unterstützung bei der Erfassung der Daten im Anwendungsprogramm.

 

Beispiel: 

Eine Mitarbeiterin 1.550 € brutto (20 Stunden-Woche) hat eine 3-Tage-Woche

  • Dienstag 8 Stunden
  • Donnerstag 4 Stunden 
  • Freitag 8 Stunden

 

Die Beschäftigte muss an folgenden Tagen wegen der notwendigen Kinderbetreuung zu hause bleiben:

  • Dienstag, 20.04.2021
  • Donnerstag, 22.04.2021
  • Freitag, 23.04.2021 
  • Dienstag, 27.04.2021
  • Donnerstag, 29.04.2021
  • Freitag, 30.04.2021

 

In LODAS sind die o.g. Daten erfasst.

Die Fehlzeit haben wir mit dem Wert "Entschädigungszahlung nach IfSG wegen Beaufsichtigung Kind" erfasst.

 

Allerdings macht mich ein Hinweis in Dokument 1008768 unsicher !??

Spoiler
 

 

Hinweis

Die Fehlzeit darf nur für reguläre Arbeitstage (Soll-Arbeitstage) erfasst werden an denen ein Verdienstausfall entsteht.

An Feiertagen, Wochenenden und Ferien darf die Fehlzeit nicht erfasst werden, da Schulen und Kitas im Regelfall zu den Zeiten geschlossen sind.

Muss nun die gesamte Woche erfasst werden (=Montag bis Freitag) oder nur an den Tagen an denen sie  gearbeitet hätte ( = Dienstag, Donnerstag und Freitag) ?

 

Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

 

Viele Grüße

 

Georg

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die Fehlzeiten zur Quarantäne sind nur für die tatsächlichen Soll-Arbeitstage zu erfassen. Die Fehlzeit ist für die Tage zu erfassen, die der Arbeitnehmer auch arbeitet. 

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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tschortsch
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Stein,

 

danke für die Rückmeldung.

Jedoch geht es hier nicht um Quarantäne, sondern um Kinderbetreuung.

 

Können Sie bitte die Antwort im Bezug auf die gestellte Frage beantworten?

 

Freundliche Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
91 Mal angesehen

Hallo,


die Aussage von Herrn Stein gilt auch für den Entgeltausfall wegen Kinderbetreuung.

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2021 16:34:42 von Vanessa_Mertel
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