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Entstehungsprinzip bei Nachberechnung Vorjahr

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letzte Antwort am 09.04.2026 09:28:30 von Claudia-
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Sabi25
Beginner
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Nachricht 1 von 3
191 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ich habe folgendes Problem: ein Mandant hatte im Februar zwei Korrekturen für das Jahr 2025 - einmal aufgrund nachträglicher Steuerklassenänderung (von Kl.6 auf 1, die Steuer-Identnummer wurde erst Ende Januar eingereicht), und einmal wegen irrtümlicher Abrechnung (Mandant hatte vergessen, den AN zum Ende des Jahres abzumelden; - er wurde im Januar abgerechnet - habe ich im Februar wieder korrigiert)

Aufgrund einer Info, die ich hier irgendwo mal gelesen habe, darf man im Februar noch Korrekturen mit dem Entstehungsprinzip durchführen. Das habe ich getan, allerdings ohne das Finanzamt zu informieren...

Nun schreibt mich dieses an, und sagt, sie können das nicht akzeptieren, das Vorjahr ist abgeschlossen.

Was kann ich nun tun? vielleicht hat jemand eine Idee? Ich wäre über Hilfe sehr dankbar. 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 3
170 Mal angesehen

Das Entstehungsprinzip ist in den ersten drei Wochen des Folgejahres anwendbar. Steuerliche Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr erfassen - DATEV Hilfe-Center

 

Rechnen Sie nach dem Zuflussprinzip ab. Klären Sie das mit Ihrem Chef/Steuerberater. Viel Erfolg.

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Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 3 von 3
118 Mal angesehen

@Sabi25  schrieb:

Hallo Community,

 

ich habe folgendes Problem: ein Mandant hatte im Februar zwei Korrekturen für das Jahr 2025 - einmal aufgrund nachträglicher Steuerklassenänderung (von Kl.6 auf 1, die Steuer-Identnummer wurde erst Ende Januar eingereicht),

 

-> Hier würde ich einfach die Steuerklasse 6 im Vorjahr (2025) drin lassen. Der AN kann eine Einkommensteuererklärung abgeben (was er vermutlich schon gemacht hat, sonst wäre das FA nicht so schnell zu euch gekommen) und sich dort zu viel gezahlte Steuern zurück holen.

 

 

und einmal wegen irrtümlicher Abrechnung (Mandant hatte vergessen, den AN zum Ende des Jahres abzumelden; - er wurde im Januar abgerechnet - habe ich im Februar wieder korrigiert)

 

-> Das hört sich nicht nach dem Vorjahr an. Ich denke es geht um Januar 2026?

Das kannst du getrost im Februar 2026 oder jetzt noch ändern und zurück rechnen.

 

 

 

Aufgrund einer Info, die ich hier irgendwo mal gelesen habe, darf man im Februar noch Korrekturen mit dem Entstehungsprinzip durchführen. Das habe ich getan, allerdings ohne das Finanzamt zu informieren...

Nun schreibt mich dieses an, und sagt, sie können das nicht akzeptieren, das Vorjahr ist abgeschlossen.

Was kann ich nun tun? vielleicht hat jemand eine Idee? Ich wäre über Hilfe sehr dankbar. 


 

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letzte Antwort am 09.04.2026 09:28:30 von Claudia-
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