Hallo Community, ich habe folgendes Problem: ein Mandant hatte im Februar zwei Korrekturen für das Jahr 2025 - einmal aufgrund nachträglicher Steuerklassenänderung (von Kl.6 auf 1, die Steuer-Identnummer wurde erst Ende Januar eingereicht), und einmal wegen irrtümlicher Abrechnung (Mandant hatte vergessen, den AN zum Ende des Jahres abzumelden; - er wurde im Januar abgerechnet - habe ich im Februar wieder korrigiert) Aufgrund einer Info, die ich hier irgendwo mal gelesen habe, darf man im Februar noch Korrekturen mit dem Entstehungsprinzip durchführen. Das habe ich getan, allerdings ohne das Finanzamt zu informieren... Nun schreibt mich dieses an, und sagt, sie können das nicht akzeptieren, das Vorjahr ist abgeschlossen. Was kann ich nun tun? vielleicht hat jemand eine Idee? Ich wäre über Hilfe sehr dankbar.
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