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Entschädigungszahlung Quarantäne vom 25.03.-07.04.2021

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letzte Antwort am 29.04.2021 15:51:27 von Flitze0815
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Inis
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Hallo, 

 

hat hier jemand Erfahrung:

 

Wie erfasse und berechne ich die Entschädigungszahlung nach dem IfSG, wenn die Quarantäne vom 25.03.-07.04.2021 dauert und somit ein Teil des Zeitraumes auf die alte Weise berechnet werden soll und ein Teil, ab dem 31.03.2021, nach der neuen Weise berechnet werden soll?

 

Wie kann man eine solche Regelung ab 31.03. und nicht ab 01.04. einführen?

 

Wie soll die März-Abrechnung einigermaßen korrekt berichtigt werden? Oder soll ich einfach März mit alter Weise und ab April auf neue Weise abrechnen?

 

Nicht mal auf Anfrage bei der Regierung von Niederbayern bekommt man eine brauchbare Auskunft, die wissen selber noch nicht, wie sie das einmal bei der Bescheidung berechnen sollen. Aussage dort: man kann die Abrechnung nicht richtig machen !!!

 

Toll, aber vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben. Vielleicht hatten dieses Problem ja auch schon andere.

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps !

Flitze0815
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Hallo Inis,

ich habe einfach den März nach der alten Methode und den April nach der neuen Methode errechnet. Da ich die Erstattungsanträge aber erst heute gestellt habe, kann ich noch keine Auskunft über die Handhabung des Gesundheitsamtes treffen. 

Nach der vorherigen Anfrage per Email bekam ich eine ähnliche Antwort wie du.. sie sind noch in der Findungsphase 😀

Sonnige Grüße

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


da es rechtlich für diese überlappenden Zeiträume tatsächlich noch keine verbindliche Aussage gibt, halten Sie bitte Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde, mit welcher Methode die Berechnung stattfinden soll. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Inis
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Hallo,

 

Danke für den Tipp, aber bei der Regierung von Niederbayern bekommt man die gleiche Aussage: wir wissen nicht, wie es abgerechnet werden soll. Man soll sich für eine Methode entscheiden, da die Bescheide, die in frühestens 6 Monaten kommen werden, sowieso abweichen werden. Ganz egal, wie abgerechnet wird.

 

Also einfach irgendwie machen. Da in Bayern sowieso 4 Tage durch den AG zu zahlen sind, habe ich bei Quarantäne z.B. ab 25.03.2021 und in den April reichend für 29.+30.03.2021 nach der neuen Methode abgerechnet.

 

Mal abwarten, was hier in der Zukunft noch auf uns zukommt. Gutes sicher nicht. Wahrscheinlich ein immenser Zeitmehraufwand bei den Lohnabrechnungen. Aber was soll man sich aufregen, hilft nicht.

 

Diese Regelungen werden einfach von Leuten getroffen, die im Endeffekt von der Praxis keine Ahnung haben. Das war schon immer so und das wird auch immer so bleiben. Man hätte sich vielleicht einen anderen Beruf suchen sollen.

 

Schönen Tag noch !

Flitze0815
Fortgeschrittener
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@Inis  schrieb:

 

Diese Regelungen werden einfach von Leuten getroffen, die im Endeffekt von der Praxis keine Ahnung haben. Das war schon immer so und das wird auch immer so bleiben. Man hätte sich vielleicht einen anderen Beruf suchen sollen.


😂😂😂jo! So sieht's aus. Zuviele Häuptlinge, die nicht auf die Indianer hören. Nicht verzweifeln, bald ist Wochenende!

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 29.04.2021 15:51:27 von Flitze0815
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