abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Entgeltumwandlung

4
letzte Antwort am 23.06.2023 09:18:16 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kalex
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
377 Mal angesehen

Ein Mitarbeiter wandelt mtl. 50,00 € seines Bruttoentgelts in eine Guthabenkarte bei seinem Arbeitgeber um. Der Betrag wird steuerfrei und sv-pflichtig behandelt. Gibt es hierfür in Lohn und Gehalt eine Lohnart???  hab keine gefunden......

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
336 Mal angesehen

Hallo, 

 

muss der Bezug steuerfrei aber sv-pflichtig abgerechnet werden empfehlen wir Ihnen die Lohnart 3760 - Bezug, nur sv-pfl., lfd, k.Gesbr..

 

Der Betrag fließt allerdings nicht in das Gesamtbrutto mit ein. 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 5
289 Mal angesehen

Hallo,

 

irre ich mich, oder ist eine Entgeltumwandlung in dieser Form nicht möglich?! Meines Wissens kann Entgelt nur in begrenzten Ausnahmefällen umgewandelt und damit steuer- und sv-frei (bzw. begünstigt) gezahlt werden: Entgeltumwandlung zugunsten einer BAV sowie im Zusammenhang mit einem Dienstfahrrad. --> keine Zusätzlichkeitserfordernis

 

Alle anderen sv-freien und steuerbegünstigten Lösungen müssen stets zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt geleistet werden. -->Zusätzlichkeitserfordernis

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

kalex
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
221 Mal angesehen

Offensichtlich hab ich mich nicht richtig ausgedrückt.

 

Der Mitarbeiter wandelt monatlich Entgelt um in einen Sachbezug, der durch den Rabattfreibetrag begünstigt ist. Der Betrag kann auch höher als 50,00 € mlt. sein.

 

Die Entgeltumwandlung kann in einen durch den Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG, R 8.2 LStR 2019) begünstigten Sachbezug vereinbart werden. Dem Beschäftigten steht dann statt Barlohn ein durch den Rabattfreibetrag begünstigter Sachbezug zu (z. B. Gewährung eines Warengutscheins). Der Gutschein ist dann in Höhe des Rabattfreibetrags steuerfrei.

 

Die Spitzenverbände Sozialversicherungen Bund haben mit Protokoll vom 11.11.2021 unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.2.2021 – B 12 R 21/18 R Leistungen, die aus Entgeltumwandlungen herrühren, nicht als sozialversicherungsfrei anerkannt, da diese das sozialversicherungsrechtliche Zusatzmerkmal nicht erfüllen würden.

0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 5
174 Mal angesehen

Hallo kalex,

 

tut mir leid, zu diesem speziellen Fall habe ich keinerlei Erfahrungen ...

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

0 Kudos
4
letzte Antwort am 23.06.2023 09:18:16 von lohnexperte
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage