Hallo Community,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Ein Mandant aus der "Maler-Branche" hat für 2 Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen.
Der Mandant ist nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbands, er ist nur an die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertragsbestandteile gebunden.
Die Direktversicherung wird finanziert aus der Entgeltumwandlung und dem 15%-igen Arbeitgeberzuschuss(für eingesparte SV-Beiträge).
Bis zu diesem Punkt ist alles in Ordnung.
1. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es eine Öffnungsklausel im für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gibt, welche es ermöglicht,
dass der Mindestlohn aufgrund der Entgeltumwandlung unterschritten wird?
Der Arbeitgeber zahlt immer nur den aktuell gültigen Mindestlohn bzw knapp darüber, wie die meisten es wohl kennen.
Des weiteren habe ich ein Problem die Berechnung des Beitrags zur Malerkasse nachzuvollziehen:
Laut meinen Recherchen in Lexinfo(5300757)=Info Malerkasse
(Startseite - Arbeitgeber - Anmeldung und Verfahren - Beitragsmeldung und -zahlung - Berechnung)
wird der monatliche Beitrag für die Malerkasse aus dem Bruttolohn berechnet:
Bruttolohn ist die Summe aus:
Steuerpflichtigem Arbeitslohn
+ stfr. Entgeltumwandlung des AN
*aber ohne Aufstockungsbeiträge die allein durch den AG finanziert werden.
In der Probeabrechnung(siehe Bild unterhalb) wird aber der Aufstockungsbeitrag des AG mit einbezogen!!!
2. Kann es sein das hier ein grundlegender Fehler in LODAS vorhanden ist?
Die Stammlohnart 891 wurde von mir nicht verändert und hat auch die richtige Einstellung im Register Baulohn / ZVK (siehe Bild unterhalb)
Die Lohnarten 911 und 914 haben die selben Einstellungen, wirken sich aber nicht aus, da sie sich gegeneinander aufrechnen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
eine Öffnungsklausel gibt es nicht. Eine Betriebliche Altersvorsorge – Entgeltumwandlung darf nur für Bestandteile oberhalb des Mindestlohns erfolgen. Erhält der Arbeitnehmer nur den Mindestlohn, darf somit keine Entgeltumwandlung erfolgen.
Bezüglich der Berechnung des Beitrags zur Malerkasse, wenden Sie sich bitte mit Ihren Ordnungsbegriffen (Berater-, und Mandantennummer) über einen anderen Servicekanal an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank
Hallo Frau Frohmeyer,
der Versicherungsvertreter unseres Mandanten hatte uns noch den folgenden Auszug aus dem Tarifvertrag zur Verfügung gestellt.
Nach dem was dort steht würde ich sagen, es ist eine Öffnungsklausel enthalten.
Könnten Sie das nochmal prüfen?
Ich kann Ihnen auch den vollständigen Auszug per Mail zukommen lassen, wenn Sie das wünschen.
PS:
Das andere Problem wird schon vom Programmservice geklärt:)
Hallo,
in diesem Fall ist uns eine Prüfung leider nicht möglich. Stimmen Sie bitte die tarifvertraglichen Fragen mit den Tarifvertragsparteien bzw. mit der Malerkasse ab.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo an die Community,
habe heute von DATEV die Mitteilung erhalten, dass der Fehler ab dem 12.09.2019 behoben wurde für Stammlohnart 891.
Für meinen Mandanten musste nur noch eine Nachberechnung auf den Monat Januar 2019 angestoßen werden für die betroffenen Mitarbeiter.
Bis demnächst...:-)