Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: der Mitarbeiter hat eine Entgeltumwandlung € 65,00. Er ist von 03 bis 04//2021 zu 100% in KUG. In 05/2021 hat er (aufgrund von 2 Feiertagen und 1 Urlaubstag = "normales Gehalt") Entgelt welches umgewandelt werden kann.
Das macht mir auch das Programm für 05/2021.
Nur was ist mit den Monaten 03/2021 und 04/2021? Im Lohn wurde es nicht gerechnet, an die Versicherung der BAV jedoch abgeführt.
Habe ich da etwas falsch gemacht? Oder muss man einen Antrag irgendwo noch stellen?
Vielen Dank Vorab!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich denke, es sollte mit dem Arbeitnehmer geklärt werden, ob die bAV beitragsfrei fortgeführt wird, die vom Arbeitgeber bezahlten Monate nachberechnet werden, wenn wieder umzuwandelndes Gehalt da ist oder ob der AN die bAV aus eigenen Mitteln zahlt, was bedeuten würde, dass er die Zahlungen des AG an diesen zurückzahlen muss.
Dazu muss sich der AN mit seiner Versicherung beraten, auch um evtl. Nachteile abschätzen zu können.
Hallo Diana,
wir setzen in diesen Fällen grundsätzlich die Zahlung aus (Beitragfreistellung) oder verabreden mit dem Mitarbeiter, dass er in den Monaten ohne Feiertage und / oder KUG 0 je nach Beitrag Urlaub nimmt. Die 'Voll'-Vergütung für die Urlaubstage reicht dann für die Bedienung des Beitrags aus.
Gruß
Flitze
Danke für die Infos!!!
Wenn man sich für die Nachberechnung entscheidet, wo und wie erfasse ich die NB für die bAV 03+04/2021?
Du kannst z.B. in 06 und 07 jeweils den doppelten Betrag abrechnen, also die bAV Einstellungen anpassen.
Der AG darf dann aber natürlich nur den normalen Betrag überweisen bzw. wenn abgebucht wird, muss man nichts weiter beachten.
Dann doch so einfach 😉
DANKE!!