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Entgeltfortzahlung bei "Arbeitgeberwechsel" LODAS

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letzte Antwort am 13.01.2020 08:38:04 von Verena_Heinlein
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a-s
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Hallo zusammen,

 

ich hoffe mein Problem bezüglich Entgeltfortzahlung bzw. Eintritt Krankengeldbezug verständlich rüberbringen zu können.

 

Zum Jahreswechsel nahmen wir eine Umstrukturierung der Mandanten vor und lagerten Mitarbeiter einer zur Unternehmensgruppe gehörenden Firma in die Firma in der sie korrekterweise gehören. Für die Mitarbeiter ändert sich überhaupt nichts.

 

Eine Mitarbeiterin erkrankte am 05.12.2019 leider bis Ende Januar 2020. Mit der Krankenkasse ist bereits abgesprochen, dass wir die Mitarbeiterin ab dem 16.01.2020 unterbrechen können.

Nun meckert Lodas natürlich die Mitarbeiterin wird innerhalb der ersten 28 Tage Arbeitsunfähig und erstellt keine Meldungen.

Wie bekomme ich die Daten ohne das Papierformular an die Krankenkasse?

 

Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe

Viele Grüße

 

 

björn
Experte
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Probieren Sie mal das Ersteintrittsdatum zu hinterlegen und den Haken darunter zu setzen.

 

Gruß

 

 

EDIT: Vielen Dank Herr Lutz. Habe das Datum entfernt. Da habe ich mal nicht richtig gelesen.

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a-s
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Habe ich bereits probiert. Funktioniert leider nicht.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

der 05.12.2019 ist der Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Nutzt man dieses als Ersteintrittsdatum würde bis zum 01.01.2020 keine Entgeltfortzahlung zu leisten sein, so dass LODAS eine entsprechende Meldung ausgibt.

 

Es muss in dem Feld Ersteintrittsdatum das ursprüngliche Eintrittsdatum aus der vorherigen Beschäftigung genommen werden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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a-s
Beginner
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Vielen Dank für diese beiden Lösungsansätze.

 

Als Ersteintrittsdatum habe ich nun das ursprüngliche (vom anderen Mandanten) gesetzt und den Haken für "AAG..." gesetzt.

 

Die Zahlung Krankentagegeld ab 16.01.2020 wird auf der Probeabrechnung ausgewiesen. Meldungen an die Krankenkasse leider weiterhin nicht.

 

Das ist mein Denkfehler, oder? Die Meldungen werden bei der Probeabrechnung nicht erstellt.

 

Ich möchte nur sicher gehen, dass die Krankenkasse alle Daten aus dem System direkt erhält.

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björn
Experte
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Die AAG-Anträge und EEL-Meldungen werden eigentlich auch bei einer Probeabrechnung mit angezeigt. Wenn Sie diese weiterhin nicht erhalten, muss eigentlich irgendetwas im Fehler-/Hinweisprotokoll stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssten Sie sich direkt an die DATEV wenden.

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a-s
Beginner
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Vielen Dank Ihnen beiden für die Hilfe.

Leider hat es beides nicht geholfen. 😐 Ich werde direkt bei der DATEV nachfragen. Und die Krankenkasse bitten ausnahmsweise auch im Jahr 2020 nochmal das Papierformular zu versenden.


Danke Ihnen!

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo zusammen,


vielen Dank für Ihre Beiträge. 


Der EEL-Antrag kann nur erstellt werden, wenn des tatsächlichen Eintrittsdatums (dabei ist nicht das Ersteintrittsdatum gemeint) erfasst wird. Die Fehlzeit kann in LODAS anschließend dem tatsächlichen Beginn erfasst werden. Alle weiteren Angaben zum letzten Zeitraum vor AU etc. sind manuell in den Registern Allgemeine Angaben, Arbeitsentgelt, etc. zu erfassen. 


Ist in Ihrem Fall das Eintrittsdatum 01.01.2020 hinterlegt, kann die EEL-Meldung nicht erstellt werden.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.01.2020 08:38:04 von Verena_Heinlein
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