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Energiepreispauschale

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letzte Antwort am 17.08.2022 11:07:10 von M_H
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Oskar2007
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Hallo, 

 

ist es richtig, dass nur bei der monatlichen Abgabe der Lohnsteuervoranmeldung auf dem Lohnjournal im Monat August die Refinanzierung abgedruckt ist? Konnte die KZ 35 sowie wie die Aufführung des Betrags bei vierteljährlicher Lohnsteuerabgabe auf dem Lohnjournal August nicht finden.....

 

Für eine Info wäre ich dankbar 🙂

 

Vielen Dank!

M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Nein, da die Refinanzierung ja noch nicht stattgefunden hat. Das erfolge ja erst mit der Quartal-Anmeldung, dann wird ja auch erst die KZ 35 angesprochen.

 

M_H

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Oskar2007
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Danke für die Antwort! Ich meinte jetzt nicht speziell die KZ 35 sondern allgemein ein Hinweis auf dem Lohnjournal, dass zumindest ersichtlich ist, dass die Refinanzierung für August berücksichtigt wurde. Die Eingabe muss ja auch für die "1/4-Jährlichen" im August gemacht werden, wenn auch die Auszahlung später erfolgt- nur das war mein Gedanke 🙂

 

Vielen Dank und liebe Grüße

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STBMT
Aufsteiger
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gelöscht.

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M_H
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Ihre Gedanken verstehe ich jetzt nicht ganz. Die Zahlung der EPP für Quartaler erfolgt mit der September-Abrechnung oder der Oktober-Abrechnung, die Refinanzierung mit der LST-Anmeldung III. Qu. 2022. Im August ist doch noch nix passiert ... was soll denn da auf dem Lohnkonto bzw. Journal stehen? Oder hab ich jetzt ein Brett vor dem Kopf und verstehe Sie total falsch???

 

LG

M_H

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letzte Antwort am 17.08.2022 11:07:10 von M_H
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