Guten Tag,
im der September-Abrechnung wurde an eine Mitarbeiterin die Energiepreispauschale ausgezahlt.
Der Nachweis für Erhalt von Elterngeld liegt vor.
Es werden dafür 42,- € Lohnsteuer abgezogen.
Wie kann das sein, wenn das Steuer-Brutto für 2022 unter 2000 Euro liegt und im Verarbeitungsprotokoll auch steht, dass mit einem fiktiven Steuerbrutto von 0 gerechnet wurde.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Gab es diese Jahr schon mal eine Sonderzahlung?
Ich habe auch eine in EZ und ihr wurde kein Cent abgezogen.
Gruß Nicole
Nein, es gab keine Sonderzahlung, im Januar wurde noch ein Teil-Gehalt gezahlt, dann Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Es ist auch noch eine andere Arbeitnehmerin, die jetzt im Mutterschutz ist, da werden auch keine Steuern abgezogen.
Auch bei den Azubis, Vergütung meist unter 1000,- €, wird die EPP ohne Abzüge abgerechnet.
Ich würde das voraussichtliche Jahresentgelt mal hochrechnen (inkl. Sonderzahlungen, evtl. Gehalt nach der Elternzeit im Oktober - Dezember und dann in die Lohnsteuerjahrestabelle schauen.
Ich habe in der Kalendererfassung jetzt Elternzeit bis Ende Dezember eingetragen.
Trotzdem bleibt es bei dem Lohnsteuerabzug.
Unter 1000 oder unter 2000 ist ja auch eine großer Unterschied. Dazu kommt es natürlich auch auf die Lohnsteuerklasse an.
Das System wird es schon nicht falsch rechnen, denke ich.
Gruß Nicole
Ich hatte ja auch darauf gesetzt, dass DATEV richtig rechnet, aber wenn der Mitarbeiter im gesamten Jahr nur 2000,- € Steuer-Brutto hat, jetzt in Elternzeit ist und durch eingetragene Elternzeit bis Dezember auch keine weiteren Einnahmen zu erwarten sind, wieso fällt dann für die EPP Lohnsteuer an?
Mein Tipp mit der Lohnsteuerjahrestabelle war vielleicht gar nicht so schlecht 😉
Steuerklasse 5 und 6 zahlen nämlich bei 2000,- EUR durchaus steuern.
Welche Steuerklasse hat ihre Mitarbeiterin denn? Kommt das mit Steuerklasse 5 hin?
Die Mitarbeiterin hat Steuerklasse 5, aber ihr bisheriges Jahresbrutto liegt ja knapp unter 2000,- Euro, da sie ab Mitte Januar in Mutterschutz und jetzt in Elternzeit ist.
@0815-02 schrieb:Die Mitarbeiterin hat Steuerklasse 5, aber ihr bisheriges Jahresbrutto liegt ja knapp unter 2000,- Euro, da sie ab Mitte Januar in Mutterschutz und jetzt in Elternzeit ist.
Ja, aber wie @Hayen in dem Screenshot markiert hat, fällt bei Steuerklasse V und € 2.000,00 Jahresbrutto durchaus schon Lohnsteuer an. Das ist also völlig korrekt.
Vielen Dank, die Antworten vorher waren ja auch schon richtig, keine Ahnung, was mich so verwirrt hat.