Hallo zusammen,
eine neue Mitarbeiterin startet am 01.09.22. Sie erhält mit der Abrechnung 09/22 die EPP.
Die Abrechnung 08/22 ist bereits gelaufen. Danach habe ich die neue Mitarbeiterin angelegt und auch das Kennzeichen für die Auszahlung hinterlegt.
Nun möchte ich die Lohnsteuer für 08/22 über die "Steuerbeträge aus Nebenbuchführung" korrigieren. Leider lässt das System das nicht zu. Es kommt immer folgender Hinweis:
Laut dem Dokument 1024621 unter Punkt 3 (Besonderheiten) habe ich aber alles richtig gemacht.
Liegt es vielleicht daran, dass die Lohnsteuer aus 08/22 noch nicht fällig ist (sondern erst am 10.09.) und ich danach erst die Korrektur machen kann?
Oder muss ich hierfür den Monatsabschluss 08/22 wieder rückgängig machen???
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie müssen den Monatsabschluss 8/2022 zurücksetzen.
Viele Grüße
T. Reich
Nebenbuchführung ist auch nicht notwendig.
Kennzeichen JA im EPP-Assistenten setzen. Monatsabschluss zurücksetzen.. Monatsabschluss fahren sollte theoretisch schon genügen.
Die Kürzung der LStA erfolgt nur durch den Assistenten und hat im Grunde nichts mit den Abrechnungen zu tun.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Ich habe den Monatsabschluss rückgängig gemacht.
Ich habe über die Seite Brennpunkte den Button "Auszahlung EPP zuordnen" aufgerufen und der neuen Mitarbeiterin das JA noch einmal (vorher schon über den Personalstamm) zugeordnet. (Ist das der EPP-Assistent???)
Dann wieder den Monatsabschluss laufen lassen.
Leider verändert sich der Einbehalt der LST nicht zu dem vorherigen Betrag.
Das Ganze habe ich jetzt 2x mal versucht - leider ohne jegliche Wirkung.
Ist nicht nach dem rückgängig gemachten Monatsabschluss doch die Nebenbuchführung manuell zu erfassen? So steht es in Dokument 1024621 unter Punkt 3 Besonderheiten.
Oder habe ich etwas anderes übersehen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,
wie Sie selbst geschrieben haben, Punkt 3 des Dokuments 1024621 durcharbeiten. Vorher den Monatsabschluss zurücksetzen, so dass Sie im Monat 08/2022 sind.
Dann den Monatsabschluss erneut machen und Sie erhalten eine LSt-Anmeldung unter Berücksichtigung der EPP.
Viele Grüße
T. Reich
Tatsächlich hatte ich nach Erfassung in der Nebenbuchhaltung 300 Euro zu viel drin, so dass ich das wieder rückgängig machen musste. Mir ist unverständlich, warum das jetzt doch so ging.
Ein anderer Teilnehmer hatte auch geschrieben, dass das nicht notwendig ist.
Mein Fehler war, dass ich nicht auf Anhieb gesehen habe, dass weitere DÜ-Protokolle erstellt wurden, die dann auch den richtigen Betrag beinhalteten. Das war mein erster rückgängig gemachter Monatsabschluss. Nun weiß ich, dass bestimmte Auswertungen dann unter der alten Auswertung angezeigt werden (leider ohne Uhrzeit).
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Wichtig ist der Satz:
Ein Mitarbeiter tritt am 01. September neu ein und erhält die Energiepreispauschale. Der Mitarbeiter ist noch nicht in Lohn und Gehalt angelegt.
Wenn der MA angelegt ist braucht man keine Nebenbuchführung erfassen.
Es reicht dann der "Assistent".
Ich glaube, das war der entscheidende Satz!
Vielen Dank.
Ich habe ein ähnliches Problem. Nur habe ich bereits den September abgeschlossen und eben probiert, die Monatsabschlüsse zurückzusetzen. August kann ich nicht mehr zurücksetzen.
Wie kann ich nun die Lohnsteueranmeldung August korrigieren? Geht das irgendwie auch manuell über Datev?
Vielen Dank im Voraus!
@stbstoll schrieb:Ich habe ein ähnliches Problem. Nur habe ich bereits den September abgeschlossen und eben probiert, die Monatsabschlüsse zurückzusetzen. August kann ich nicht mehr zurücksetzen.
Wie kann ich nun die Lohnsteueranmeldung August korrigieren? Geht das irgendwie auch manuell über Datev?
Vielen Dank im Voraus!
Im Zweifel über das Programm "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung"
Herzlichen Dank! Das hat gut funktioniert!
wo finde ich dieses DÜ Formular Lst - Anmeldung ? Ich war September in Urlaub und habe den Hinweis erst jetzt beim Monatsabschluss vom Oktober gelesen . Manuell kann ich den Betrag nicht mehr korrigieren, das Feld für Energiepreispauschale ist grau hinterlegt.
...einfach bei Programmsuche DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung eingeben, dann auf das Programm gehen. Dort wird man wunderbar geleitet und kann entsprechend korrigieren.
Danke, dafür. Ich habe es gefunden und auch geändert und versendet. Jetzt muss ich leider nochmal blöd fragen, wo ich die geänderte Meldung finde ? Das Protokoll von der Versendung konnte ich drucken, aber die geänderte Meldung finde ich nirgends.
...nochmal in das Programm gehen -> Lohnsteuer-Anmeldung. Unter "Statusinformation" werden zumindest nochmal die Änderung sowie die Übertragungsdaten angezeigt...