Hallo zusammen,
der Bezug von Krankengeld hat bei einer Mitarbeiterin am 21.06.2024 geendet. Sie soll im Anschluss Arbeitslosengeld beziehen, also ist eine Arbeitsbescheinigung erforderlich.
Folgendes habe ich bisher eingegeben:
Der Juni ist abgerechnet.
Nun habe ich eine Juli-Probeabrechnung angestoßen, um die Arbeitsbescheinigung sehen und prüfen zu können. Das hat leider nicht geklappt.
Ich hab mich durch die vorhandenen Hilfe-Dokumente gelesen, finde aber nirgends etwas, was ich noch ändern könnte. Habe ich irgendwo eine Eingabe übersehen oder was vergessen?
Danke vorab für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Beende die Fehlzeit zum 31.7. und gib als Austrittsdatum den 31.7. ein.
Markiere dann nach das Kästchen, dass mit dem Austritt eine Arbeitsbescheinigung erstellt wird.
Mit der Probeabrechnung solltest du die Arbeitsbescheinigung ansehen können.
Danach alles wieder rückgängig.
Oder einfach wegschicken und dann in den Auswertungen gucken. 🙂
Super, danke. Tatsächlich, mit dem Trick ist die Bescheinigung in den Probeabrechnungen zu sehen.
Allerdings ... wie so oft 😉 ... gleich eine nächste Frage.
Bescheinigt werden die Arbeitsentgelte für 08/2022-01/2023, also nur 6 Monate.
Die nachfolgenden Monate bis heute sind ohne Entgelt, logisch, das war der Krankengeldzeitraum.
Müsste ich aber nicht 12 Monate mit Entgelt bescheinigen?
@Aquarius schrieb:Super, danke. Tatsächlich, mit dem Trick ist die Bescheinigung in den Probeabrechnungen zu sehen.
Allerdings ... wie so oft 😉 ... gleich eine nächste Frage.
Bescheinigt werden die Arbeitsentgelte für 08/2022-01/2023, also nur 6 Monate.
Die nachfolgenden Monate bis heute sind ohne Entgelt, logisch, das war der Krankengeldzeitraum.
Müsste ich aber nicht 12 Monate mit Entgelt bescheinigen?
Nein, maximal 2 Jahre rückwirkend. Deshalb 08/2022 bis 07/2024.
Danke 🙂